Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Definition

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.

Man unterscheidet

  • individuelles Arbeitsrecht: bildet den Rahmen für das einzelne Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dazu gehören v.a. das Arbeitsvertragsrecht sowie Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz usw.; innerhalb des gesetzlichen Rahmens können die einzelnen Arbeitsverträge frei gestaltet und verhandelt werden;
  • kollektives Arbeitsrecht: gilt für jeweils mehrere Arbeitnehmer; dazu gehören Vereinbarungen auf Unternehmens- und Konzernebene zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie übergreifend zwischen dem jeweiligen Arbeitgeberverband und den zuständigen Gewerkschaften;
  • Arbeitsgerichtsbarkeit;
  • Sozialrecht: Sozialgerichtsbarkeit, Sozialversicherungsrecht.