Barkapitalerhöhung

Barkapitalerhöhung Definition

Bei der Barkapitalerhöhung erfolgt die Kapitalerhöhung – das heißt, die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) – durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Geld.

Das „Bar“ ist vielleicht etwas mißverständlich; das Geld für die Aktien wird in der Regel überwiesen, nicht in Bargeld eingezahlt.

Beispiel

Die „Schöne Blumentöpfe Aktiengesellschaft“ führt eine Kapitalerhöhung durch, um frisches Kapital für das weitere Unternehmenswachstum zu erhalten.

Die AG gibt 1 Million neue Stückaktien zu einem Verkaufspreis von 10 € je Aktie auf den Markt und erhält somit eine Finanzierung von 10 Mio. €.

Die Anlegerin Frau Huber erwirbt 100 dieser neuen Aktien für je 10 € über ihre Bank und zahlt dafür 1.000 € von ihrem Bankkonto (zuzüglich Gebühren). Ebenso kaufen andere Anleger unterschiedliche Stückzahlen. Die Aktien werden in deren jeweiligen Aktiendepots verbucht.

Im Ergebnis hat die AG 10 Mio. € mehr Geld (auf der Aktivseite der Bilanz) und 10 Mio. € mehr Eigenkapital (auf der Passivseite der Bilanz).

Die bisherigen Aktionäre halten nun allerdings einen kleineren Anteil am Unternehmen, sofern sie nicht bei der Kapitalerhöhung „mitgehen“ und so viele Aktien erwerben, dass ihr Anteil nach der Kapitalerhöhung wieder gleich hoch ist wie vorher.

Regelfall

Die Barkapitalerhöhung stellt den Regelfall der Kapitalerhöhung da.

Darüber hinaus gibt es die Sachkapitalerhöhung (selten).

Bei dieser erfolgt die Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte wie zum Beispiel Grundstücke oder Patente.

In der Regel brauchen Unternehmen aber einfach frisches Geld, mit dem sie frei agieren können.

Anwendung

Neben den Aktiengesellschaften können auch GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) Barkapitalerhöhungen durchführen.

Alternative Begriffe: Kapitalerhöhung gegen Bar, Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung.

Beispiel Barkapitalerhöhung

Für ein Beispiel zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung siehe ordentliche Kapitalerhöhung.