Eigenfinanzierung

Eigenfinanzierung Definition

Bei der Finanzierung eines Unternehmens unterscheidet man nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber zwischen

Unter Eigenfinanzierung im Sinne einer Außenfinanzierung versteht man Eigenkapitalzuführungen von außen (etwa durch die Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung), mittels derer die Kapitalgeber eine Eigentümerposition erlangen.

Alternativ wird diese Form der Außenfinanzierung auch als Beteiligungsfinanzierung oder Einlagenfinanzierung bezeichnet.

In welchem Umfang ein Unternehmen – vor allem im Vergleich zu anderen Unternehmen – mit Eigenkapital finanziert ist, lässt sich zum Beispiel mittels der Eigenkapitalquote messen.

Beispiele

Beispiel 1: Beteiligungsfinanzierung

Die Auto AG führt eine Kapitalerhöhung durch.

Sie gibt dazu 1 Mio. neue Aktien zum Preis von 20 € je Aktie aus, das Finanzierungsvolumen ist also 20 Mio. €.

Davon zeichnen die bisherigen Aktionäre 800.000 Aktien (für 16 Mio. €) und neue Aktionäre 200.000 Aktien (für 4 Mio. €).

Alle Aktionäre – neue wie alte – sind Eigentümer der Auto AG, es handelt sich um eine Eigenfinanzierung in Höhe von 20 Mio. € (und da das Geld von außen kommt, auch um eine Beteiligungsfinanzierung)

Beispiel 2: Selbstfinanzierung

Die Auto AG hat im aktuellen Geschäftsjahr 10 Mio. € Gewinn gemacht.

Davon schüttet sie 6 Mio. € an ihre Aktionäre aus und behält 4 Mio. € ein, um diese später in neue Maschinen zu investieren.

Es handelt sich um eine Eigenfinanzierung in Höhe von 4 Mio. € (und da das Geld von innen – aus dem Unternehmen selbst – kommt, auch um eine (Offene) Selbstfinanzierung.)

Merkmale einer Eigenfinanzierung / Beteiligungsfinanzierung

Die Merkmale einer Eigenfinanzierung sind:

  • Eigenkapital steht langfristig bzw. unbefristet zur Verfügung;
  • das Unternehmen ist durch keine Rückzahlungsverpflichtung belastet;
  • Eigentümer sind am Gewinn und Verlust sowie quotal bzw. anteilig am Vermögen beteiligt;
  • Eigentümer haften beschränkt (zum Beispiel GmbH) oder unbeschränkt (zum Beispiel Einzelunternehmer);
  • die Eigenkapitalgeber haben Mitwirkungsrechte in der Unternehmensleitung;
  • das Eigenkapital ist eine Residualgröße: die Differenz aus Vermögen und Schulden. Damit dient es auch als Verlustpuffer.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

Die Vorteile einer starken Eigenfinanzierung, die sich in einer hohen Eigenkapitalquote zeigt, sind:

  • Eigenkapital stellt Haftungssubstanz dar;
  • geringere Insolvenzgefahr aus
    • Überschuldung (Vermögen deckt nicht mehr die Schulden);
    • Zahlungsunfähigkeit (geringere Liquiditätsbelastung, da Gewinnausschüttungen im Gegensatz zu Zins und Tilgung ausgesetzt werden können);
  • höhere Unabhängigkeit des Unternehmens bzw. Unternehmers.

Nachteile

Die für die Eigenkapitalbereitstellung gezahlten Vergütungen (Ausschüttungen bzw. Dividenden) mindern – im Gegensatz zu beispielsweise Darlehenszinsen – nicht den steuerlichen Gewinn, da sie keine steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben darstellen. Vielmehr werden sie aus dem bereits versteuerten Gewinn ausgeschüttet.

Die Kapitalkosten sind höher: Eigenkapital ist aufgrund des höheren Risikos (Vergütung ist gewinnabhängig, unter Umständen Totalverlust bei Insolvenz) "teurer" (die Investoren verlangen für die Überlassung von Eigenkapital eine Risikoprämie).

Bilanzielle Abbildung

Die Abbildung der Eigenfinanzierung in der Bilanz ist abhängig von der Rechtsform.

Sie umfasst für Kapitalgesellschaften (zum Beispiel AG oder GmbH die Bilanzposten (§ 266 Abs. 3 A. HGB):

  • Gezeichnetes Kapital;
  • Kapitalrücklage;
  • Gewinnrücklagen;
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Dabei wird die Beteiligungsfinanzierung im Sinne einer Außenfinanzierung über die ersten beiden Bilanzposten (Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage) abgebildet, während die 3 folgenden Bilanzposten die mögliche Innenfinanzierung abbilden.

Weitere das Eigenkapital betreffende Regelungen enthält § 272 HGB.