Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung Definition

Eine Betriebsaufspaltung im steuerlichen Sinne liegt vor, wenn ein Unternehmen (Betrieb) in ein Besitzunternehmen (das nur etwas vermietet oder verpachtet) und ein Betriebsunternehmen (das operativ tätig ist) aufgespalten ist und zwischen diesen beiden eine sog. sachliche und personelle Verflechtung besteht.

Beispiel

Herr Meier ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH, die Schrauben in einer Fabrik produziert. Herr Meier vermietet als "Besitzunternehmen" der GmbH (dem Betriebsunternehmen) das Grundstück und die Fabrikhalle.

In dem Fall wären die Mietzahlungen bei Herrn Meier eigentlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (eine der Überschusseinkunftsarten, kein Betriebsvermögen, Wertzuwächse der Immobilie wären steuerfrei), die nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Zwischen Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen besteht aber zum einen eine

  • sachliche Verflechtung: die vermietete Immobilie stellt eine sog. wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH / Fabrik dar sowie eine
  • personelle Verflechtung: der Besitzer der Immobilie ist auch beherrschender Gesellschafter der GmbH.

Sofern diese beiden Kriterien erfüllt sind, sieht die steuerliche Rechtsprechung eine derartige Konstruktion i.d.R. als Betriebsaufspaltung an, mit den Folgen:

  • das Besitzunternehmen wird als Gewerbebetrieb betrachtet (obwohl es eigentlich kein Gewerbe betreibt),
  • die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert (mit den daraus resultierenden Konsequenzen: Wertzuwächse sind bei Veräußerung steuerpflichtig, Mieteinnahmen unterliegen der Gewerbesteuer) und
  • die Anteile an der GmbH werden als dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zugehörig betrachtet, werden also aus dem Privatvermögen des Herrn Meier in ein Betriebsvermögen umgewidmet.

Arten von Betriebsaufspaltungen

Man unterscheidet verschiedene Arten von Betriebsaufspaltungen:

Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in zwei Unternehmen aufgespalten wird; eine unechte Betriebsaufspaltung, wenn eines da ist und ein anderes hinzugegründet wird oder zwei Unternehmen dafür extra gegründet werden.

Die gängigste, klassische Betriebsaufspaltung besteht aus einem Besitzunternehmen in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft und einem Betriebsunternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft.

Es gibt aber auch Abweichungen von der Norm:

Sind sowohl Besitz- als auch Betriebsunternehmen Personengesellschaften wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, nennt man dies mitunternehmerische Betriebsaufspaltung.

Sind sowohl Besitz- als auch Betriebsunternehmen Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH oder AG, nennt man dies kapitalistische Betriebsaufspaltung.