Einkommensteuer

Einkommensteuer Definition

Natürliche Personen (Menschen) zahlen auf ihr Einkommen Einkommensteuer (Abkürzung ESt); v.a. auch Einzelunternehmer, OHG-Gesellschafter, Komplementäre und Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Grundlage ist das EStG.

Juristische Personen wie die AG, die KGaA oder die GmbH hingegen zahlen statt dessen Körperschaftsteuer.

Ausgangspunkt für die Berechnung der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) bzw. bei Kaufleuten der Gewinn i.S.d. § 5 EStG. Dabei wird zwar der mittels der Buchführung bzw. des Jahresabschlusses ermittelte Gewinn vor Steuern als Basis verwendet, jedoch ggf. noch um die in den §§ 5 bis 7 EStG enthaltenen Anpassungen korrigiert.

Wurde z.B. im handelsrechtlichen Jahresabschluss aufwandswirksam eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 10.000 € gebildet, muss dies für die steuerliche Gewinnermittlung aufgrund § 5 Abs. 4a EStG korrigiert werden, da diese steuerlich nicht anerkannt wird; der steuerliche Gewinn (vor Steuern) ist dann um 10.000 € höher als der handelsrechtliche Gewinn.

Auf das zu versteuernde Einkommen wird ein progressiver Steuersatz (der Steuersatz ist von der Höhe des Einkommens abhängig) berechnet. Zudem wird auf die Einkommensteuer noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % aufgeschlagen.

Gewerbetreibende (Freiberufler nicht) zahlen neben der Einkommensteuer noch Gewerbesteuer (die jedoch teilweise angerechnet wird).

Alternative Begriffe: Einkommenssteuer, ESt.