Darlehensvertrag

Darlehensvertrag Definition

Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag; er ist in den §§ 488 bis 490 BGB geregelt.

Nach § 488 Abs. 1 BGB verpflichtet ein Darlehensvertrag den Darlehensgeber dazu, einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen und den Darlehensnehmer dazu, geschuldete Zinsen zu zahlen sowie bei Fälligkeit das Darlehen zurückzuzahlen.

Beispiel

Die Unternehmerin Agatha (Darlehensnehmerin) nimmt zum 1. Januar 01 ein endfälliges Darlehen in Höhe von 100.000 € mit einer Laufzeit von 3 Jahren bei ihrer Hausbank (Darlehensgeber) auf.

Sie zahlt dafür einen jährlichen Zins von 4 % = 4.000 € jeweils am 31. Dezember der Jahre 01, 02 und 03 und zahlt die Darlehenssumme in Höhe von 100.000 € am 31. Dezember 03 zurück.