Pacht

Pacht Definition

Durch einen Pachtvertrag i. S. d. § 581 Abs. 1 BGB überlässt der Verpächter dem Pächter einen Gegenstand, so dass dieser ihn gebrauchen und die Früchte daraus ziehen kann.

Der Pächter zahlt dem Verpächter dafür die vereinbarte Pacht (auch Pachtzins genannt).

Nähe zum Mietvertrag

Das ist nahe am Mietvertrag; allerdings darf der Pächter den Gegenstand nicht nur – wie Mieter – nutzen, sondern er kommt zusätzlich in den „Genuss der Früchte“ (Gesetzestext) aus dessen Bewirtschaftung – weniger blumig: der Pächter darf die Erträge daraus ziehen.

Beispiel

Anne pachtet von Bernd einen Weinhang; Anne bewirtschaftet den Weinhang, stellt Wein her und verkauft diesen.

Dafür zahlt sie Bernd eine monatliche Pacht.

Aufgrund dieser Nähe zum Mietvertrag gelten mit Ausnahme des Landpachtvertrags (§ 585 BGB) die Vorschriften des Mietvertrags entsprechend, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b BGB etwas anderes ergibt (§ 581 Abs. 2 BGB).

Was wird verpachtet?

Es werden insbesondere Landwirtschaften verpachtet, aber auch Restaurants mit ihrem Gästestamm oder ganze Unternehmen.

Etwas pachten ist also im Gegensatz zu etwas mieten i. d. R. zusätzlich mit Arbeit verbunden – als Landwirt, Winzer, Wirt oder Geschäftsleiter.