Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Definition
Durch die unterschiedlichen Steuergesetzgebungen in z.B. Deutschland, Italien, Frankreich etc. kann es vorkommen, dass ein und derselbe Sachverhalt von 2 oder mehr Ländern besteuert (würde), man spricht von Doppelbesteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) und anderen Maßnahmen sollen die Doppelbesteuerung verhindern oder abmildern. Man unterscheidet:
- unilaterale Maßnahmen: ein Land verzichtet auf die Besteuerung;
- bilaterale Maßnahmen/Verträge: 2 Ländern verhandeln und schließen ein Doppelbesteuerungsabkommen;
- multilaterale Maßnahmen/Verträge: mehrere Länder verhandeln und schließen ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Alternative Begriffe: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Methoden
Um Doppelbesteuerung zu verhindern oder zu vermeiden, werden verschiedene Methoden angewendet:
Freistellungsmethode
Die Freistellungsmethode sorgt dafür, dass die relevanten Einkünfte in einem der beiden Länder von der Besteuerung freigestellt werden (d.h. einer der beiden Staaten verzichtet auf die Besteuerung). Laut § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG unterliegen die Einkünfte aber zumindest dem Progressionsvorbehalt.
Freistellungsmethode Beispiel
Die Mieteinnahmen in Höhe von jährlich 12.000 € aus einer Wohnung in Spanien, die einem Deutschen gehört, seien aufgrund der Steuergesetze beider Länder sowohl in Spanien als auch in Deutschland steuerpflichtig.
Stellt Deutschland die Mieteinkünfte im DBA Deutschland-Spanien frei, unterliegen sie lediglich noch in Spanien der Besteuerung.
Die Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, deshalb werden die 12.000 € in Deutschland bei der Berechnung des Steuertarifs berücksichtigt: der Steuersatz steigt dadurch, die 12.000 € werden aber nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, sondern sind in Deutschland steuerfrei.
Anrechnungsmethode
Bei der Anrechnungsmethode wir die im Ausland erhobene Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
Anrechnungsmethode Beispiel
In Fortführung des o.g. Beispiels sei angenommen, dass für die Mieteinnahmen laut deutschem Steuerrecht 4.000 € Steuern zu entrichten wären, die spanische Steuer betrage 3.000 €. In dem Fall werden die in Spanien geleisteten Steuern in Höhe von 3.000 € auf die deutsche Steuer angerechnet.
Abzugsmethode
Bei der Abzugsmethode wird die im Ausland erhobene Steuer von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage (wie Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten) abgezogen.