Durchschnittsprinzip

Durchschnittsprinzip Definition

Das Durchschnittsprinzip ist eines der möglichen Grundsätze zur Kostenverteilung; es verteilt die Gemeinkosten – die Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen – pauschal auf Stückzahlen oder andere Bezugsgrößen (das können Mengen oder Werte sein).

Jede Zuordnungseinheit bekommt denselben Kostenanteil belastet.

Das ist nicht verursachungsgerecht, lässt sich aber zum einen in manchen Fällen mit einer einfach gehaltenen Kostenrechnung rechtfertigen; zum anderen ist es bei Unternehmen, die nur ein Produkt fertigen, akzeptabel.

Beispiel

Ein Bäcker macht ausschließlich eine Sorte Brot, 2.000 Brote monatlich.

Hat der Bäckereiofen 2.000 € monatliche Kosten (Leasingrate, Energie, Wartung usw.), kann der Bäcker diese Kosten auf die Brote verteilen, indem er 2.000 € durch 2.000 Stück teilt, das ergibt 1 € je Brot.

Hätte er aber viele verschiedene Brotsorten mit ganz unterschiedlichen Backzeiten und Temperaturen, würde dieses Verteilen auf Stückzahlen nach dem Durchschnittsprinzip schon nicht mehr so gut funktionieren (Brote mit längeren Backzeiten oder höheren Temperaturen verursachen mehr Kosten und das möchte man eigentlich in der Kostenrechnung abbilden, um die jeweiligen Brote bzw. ihre Kosten kalkulieren zu können).

Ein Fortschritt wäre es hier schon, die Kosten nach dem Durchschnittsprinzip auf Backminuten als Bezugsgröße zu berechnen (doppelte Backzeit = doppelte Kostenbelastung).

Aus Vereinfachungsgründen wird der Bäcker trotzdem eventuell nach dem einfachen Durchschnittsprinzip auf Grundlage von Stückzahlen vorgehen.

Fazit: Das Durchschnittsprinzip ist einfach und benötigt wenige Daten: man sammelt einfach die Gemeinkosten eines Monats, erfasst die Produktionsmenge und teilt die Gemeinkosten durch die Produktionsmenge; es ist in seiner einfachsten Form nur in wenigen Fällen geeignet, kann aber durch genauere Bezugsgrößen "verfeinert" werden.

Alternative Begriffe: Durchschnittskostenprinzip.