Kostenträgerrechnung
Kostenträgerrechnung Definition
Die Kostenträgerrechnung rechnet die Kosten den einzelnen Kostenträgern (vor allem Produkten) zu.
Sie ist die nach Kostenartenrechnung und Kostenstellenrechnung letzte Stufe der Kostenrechnung.
Kurz gesagt ist ihr Ergebnis: Was kostet der Schokoriegel?
Zwecke
Mit Hilfe der Kostenträgerrechnung werden
- die Herstellkosten,
- die Selbstkosten,
- mögliche Angebotspreise bzw. Preisuntergrenzen sowie
- interne Verrechnungspreise ermittelt oder auch
- Kalkulationen von Aufträgen durchgeführt sowie
- Vorräte (unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse, siehe § 266 Abs. 2 B.I.2. und 3. HGB) bewertet.
Übersicht
Definition
Was sind Kostenträger?
Mögliche Verrechnungsprinzipien
Die Verrechnung der Kosten auf die Kostenträger kann nach unterschiedlichen Prinzipien erfolgen.
Das sind theoretische bzw. konzeptionell "wünschenswerte" Grundsätze, die von den weiter unten genannten Kostenträgerrechnungen teilweise auch verletzt werden (nicht praktikabel, zu schwierig, zu aufwändig).
Prinzipien der Kostenverrechnung.
- Identitätsprinzip
- Verursachungsprinzip
- Proportionalitätsprinzip
- Tragfähigkeitsprinzip
- Durchschnittsprinzip
Arten der Kostenträgerrechnung
Wie sie die Kostenträgerrechnung durchführen, entscheiden die Unternehmen nach Brauchbarkeit, Aufwand und Praktikabilität.
Man unterscheidet hier in Abhängigkeit von der sachlichen bzw. zeitlichen Ausrichtung 2 Arten: