Durchschnittssteuersatz

Durchschnittssteuersatz Definition

Der Durchschnittssteuersatz gibt in Prozent an, welcher Anteil des zu versteuernden Einkommens als Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Ein für einen Steuerpflichtigen berechneter Durchschnittssteuersatz von beispielsweise 40 % besagt also, dass von jedem „verdienten“ Euro 40 Cent für die Einkommensteuer weggehen (und 60 Cent beim Steuerpflichtigen verbleiben).

Der Durchschnittssteuersatz ist ein Maßstab für die steuerliche Belastung mit Einkommensteuer (es gibt noch weitere Steuerbelastungen: Umsatzsteuer, Versicherungssteuer und so weiter) – für den einzelnen Steuerpflichtigen berechnet, aber auch für die Gesamtheit aller Steuerpflichtigen eines Landes.

Alternative Begriffe: Durchschnittlicher Steuersatz.

Formel

Die allgemeine Formel für den Durchschnittssteuersatz ist: Steuer / Bemessungsgrundlage.

Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.

Beispiel

Beispiele: Durchschnittssteuersatz berechnen

Herr Meier hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € und zahlt darauf 20.000 € Einkommensteuer.

Der Durchschnittssteuersatz ist 20.000 € / 50.000 € = 0,4 bzw. 40 %.

Herr Huber hat ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 € und zahlt darauf 45.000 € Einkommensteuer.

Der Durchschnittssteuersatz ist 45.000 € / 100.000 € = 0,45 bzw. 45 %.

Steuertarife sind oft progressiv, das heißt, der Durchschnittssteuersatz steigt mit zunehmender Bemessungsgrundlage (wie auch hier im Beispiel von 40 % auf 45 %).

Interpretation

Der Durchschnittssteuersatz ist wie oben gesagt ein Maßstab für die steuerliche Belastung.

Für Entscheidungen hingegen – zum Beispiel Soll ich mehr arbeiten (mehr verdienen)? – ist nicht der Durchschnittssteuersatz, sondern der Grenzsteuersatz wichtig; dieser gibt an, wie hoch jeder zusätzlich verdiente € besteuert wird.