Grenzsteuersatz

Grenzsteuersatz Definition

Der Grenzsteuersatz bezieht sich meist auf die Einkommensteuer; hier gibt er an, wieviel % des letzten bzw. zusätzlich verdienten Euros an Einkommensteuer zu zahlen ist.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat ein Einkommen von 40.000 €. Sein Gehalt wird um 1 € erhöht, der Grenzsteuersatz betrage 32 %. Vom dem zusätzlich verdienten Euro muss er 32 Cent Steuer abführen (und ihm bleiben 68 Cent).

Es geht nicht wirklich um den letzten Euro, sondern eher um größere Beträge (was bleibt von Gehaltserhöhungen oder Boni übrig?).

Mathematisch ist der Grenzsteuersatz die 1. Ableitung der Steuerbetragsfunktion.

Beispiel

Die Steuerbetragsfunktion sei S (Y) = 0,4 × (0,8 Y - 10.000). Dabei ist Y das Einkommen und S (Y) der Einkommensteuerbetrag in Abhängigkeit vom Einkommen.

Die Formel in Worten: vom Einkommen werden nur 80 % in die Bemessungsgrundlage einbezogen und es werden 10.000 € abgezogen (z. B. als Grundfreibetrag); dann wird ein Steuersatz von 40 % auf das Ergebnis angewandt.

Bei einem Verdienst von 40.000 €: S (40.000) = 0,4 × (0,8 × 40.000 - 10.000) = 8.800 €.

Bei einem Verdienst von 40.001 € (1 € mehr): S (40.001) = 0,4 × (0,8 × 40.001 - 10.000) = 8.800,32 €. Auf den 1 € mehr Einkommen sind 32 Cent Steuern zu bezahlen, der Grenzsteuersatz ist 32 %.

Die Steuerbetragsfunktion etwas umgeformt ist S (Y) = 0,4 × 0,8 Y - 0,4 × 10.000 = 0,32 Y - 4.000; die 1. Ableitung der Steuerbetragsfunktion S' (Y) nach Y ist 0,32.

Der Grenzsteuersatz bestimmt, ob es sich lohnt, z. B. mehr zu arbeiten und mehr zu verdienen. Wenn der Grenzsteuersatz 90 % wäre, würden dem Steuerpflichtigen von jedem zusätzlichen Euro nur 10 Cent bleiben – da wird er sich den Mehreinsatz überlegen.

Deutschland hat einen progressiven Steuertarif, d. h. der Grenzsteuersatz steigt innerhalb eines bestimmten Bereichs (dessen Grenzen sich regelmäßig ändern) mit zunehmendem Einkommen an; in diesem Bereich muss für zusätzlich verdiente Euro immer mehr abgegeben werden.

Die generelle Steuerbelastung ergibt sich aber eher aus dem Durchschnittssteuersatz.

Alternative Begriffe: Marginaler Steuersatz.