Echte / unechte Gemeinkosten
Echte und unechte Gemeinkosten Definition
Echte Gemeinkosten waren die einem Kostenträger (Produkt) oder einer Kostenstelle (Fertigung oder Verwaltung) nicht direkt zurechenbaren Kosten, wie etwa Miete oder Abschreibungen.
Daneben gibt es die sogenannten unechten Gemeinkosten, die zwar prinzipiell zurechenbar wären, bei denen dies aber aus Wirtschaftlichkeits- bzw. Pratikabilitätsüberlegungen heraus nicht gemacht wird.
Zu den unechten Gemeinkosten zählen oftmals Kleinteile, bei denen eine Erfassung – und direkte Zurechnung – des Verbrauchs zu aufwendig wäre.
Unechte Gemeinkosten werden analog den anderen (echten) Gemeinkosten über Schlüssel auf die Kostenträger umgelegt.
Beispiele für unechte Gemeinkosten
Beispiel 1: Unechte Gemeinkosten einer Schreinerei
In einer Schreinerei werden mit Nägeln die Rückwände für Schränke befestigt.
Nun könnte der Schreiner erfassen ("mitzählen"), wie viele Nägel er für den jeweiligen Schrank verwendet hat, das wäre aber etwas umständlich und aufwendig.
Deshalb werden die Nägel nicht als Einzelkosten, sondern als (unechte) Gemeinkosten erfasst.
Weitere Beispiele für unechte Gemeinkosten
Der Stromverbrauch wird in der Regel als unechte Gemeinkosten verrechnet: benötigt ein Produkt zum Beispiel 5 Minuten Bearbeitungszeit auf einer Maschine, könnte man den Stromverbrauch in kWh theoretisch mit einem Stromzähler messen.
Dies wäre aber aufwendig und teuer (man bräuchte Stromzähler an jeder Maschine).
Entscheidung über unechte Gemeinkosten
Das Unternehmen entscheidet also in einigen wenigen Fällen, ob es Kosten als Einzelkosten oder als unechte Gemeinkosten behandeln möchte.
Beispielsweise könnten die Kosten eines Kopierers als Einzelkosten (Kostenstelleneinzelkosten) behandelt werden, indem die Mitarbeiter verpflichtet werden, sich vor jedem Kopiervorgang mit ihrem Namen bzw. ihrer Kostenstelle (Abteilung) anzumelden.
Möchte das Unternehmen diesen Aufwand nicht betreiben (oder ist dies technisch nicht möglich), behandelt es die Kopierkosten als unechte Gemeinkosten, die nicht direkt zugewiesen werden.