Gemeinkosten

Gemeinkosten Definition

Die Unterscheidung von Kosten in Einzelkosten und Gemeinkosten erfolgt nach der Zurechenbarkeit auf einen Kostenträger bzw. eine Kostenstelle.

Gemeinkosten sind Kosten, die einem Kostenträger (z.B. Produkt) oder einer Kostenstelle nicht direkt, sondern lediglich indirekt über Schlüssel zugerechnet werden können. Beispiele für Gemeinkosten sind Miete oder Abschreibungen.

Um Gemeinkosten auf das Produkt zu verrechnen, muss man einen Umweg über die Kostenstellenrechnung bzw. den Betriebsabrechnungsbogen gehen — daraus werden Gemeinkostenzuschlagssätze ermittelt und im Kalkulationsschema dem Produkt zugeschlagen.

Gemeinkosten werden auch oft als indirekte Kosten oder Overheadkosten (in engerem Sinne: Verwaltungsgemeinkosten) bezeichnet.

Gemeinkosten Beispiele

Beispiel: Miete als Gemeinkosten

Die Miete von z.B. monatlich 10.000 € für die Fertigungshalle, in der Produkte (z.B. Kugelschreiber) gefertigt bzw. zusammengesetzt werden, kann nicht direkt dem Kostenträger Kugelschreiber zugerechnet werden. Es handelt sich somit um Gemeinkosten (Fertigungsgemeinkosten).

Beispiel: Abschreibungen als Gemeinkosten

Auch die Abschreibung auf eine Produktionsmaschine in Höhe von z.B. 2.000 € monatlich kann nicht dem einzelnen Produkt direkt zugerechnet werden.

Zusammenhang zwischen Gemeinkosten und Fixkosten

In den meisten Fällen stellen Gemeinkosten Fixkosten dar. Beispiel: Die Miete für das Produktionsgebäude ist fix (d.h. unabhängig von der Produktionsmenge) und kann dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden (d.h. stellt Gemeinkosten dar).

Allerdings können auch variable Kosten, die sich mit der Produktionsmenge verändern (z.B. Strom) Gemeinkosten darstellen: der Stromverbrauch kann dem einzelnen Produkt in der Regel nicht zugeordnet werden und stellt deshalb Gemeinkosten dar.

Merkmale der Gemeinkosten

Merkmale der Gemeinkosten sind:

  • sie können nur indirekt den einzelnen Kostenträgern zugerechnet werden;
  • sie fallen für mehrere Einheiten bzw. Aufträge an;
  • sie werden auf Kostenstellen verteilt und über Zuschläge auf die Kostenträger weiterverrechnet.

Neben den im Beispiel genannten Fertigungsgemeinkosten unterscheidet man in der Regel weiterhin Materialgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten sowie Vertriebsgemeinkosten (vgl. Kalkulationsschema).

Arten von Gemeinkosten

Kostenträgergemeinkosten

Der Begriff Gemeinkosten bezieht sich in den meisten Fällen auf Kostenträger.

Kostenstellengemeinkosten

Er kann sich aber auch auf Kostenstellen beziehen, dann spricht man von Kostenstellengemeinkosten.

Beispiel Kostenstellengemeinkosten

Die Miete für die in der Fertigung genutzten Flächen gehört zu den Kostenstellengemeinkosten, da die Miete nicht direkt, sondern nur mittels einer Schlüsselung (z.B. nach qm) der Kostenstelle Fertigung zugerechnet werden kann.

Verrechnung der Gemeinkosten auf Kostenträger

Verrechnung über Kostenstellen

Im Gegensatz zu den Einzelkosten, die einem Kostenträger bzw. Produkt direkt – d.h. ohne Umwege bzw. Zwischenschritte – zugerechnet werden können, ist für Gemeinkosten ein Zwischenschritt erforderlich:

Gemeinkosten werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung zunächst auf Kostenstellen verteilt und anschließend mittels eines Gemeinkostenzuschlags auf die Kostenträger verrechnet.

Beispiel: Verrechnung von Gemeinkosten

Beispiel: Gemeinkosten bzw. Gemeinkostenzuschlag berechnen

Ein Glühweinstand kostet pro Tag 150 Euro Standmiete und 100 Euro Leasingrate für die Einrichtung (von weiteren Kosten sei hier abgesehen).

Diese beiden Kostenarten lassen sich nicht direkt dem Produkt (einem Becher Glühwein) zurechnen und stellen deshalb Gemeinkosten dar.

Die Gemeinkosten berechnen sich als Summe der 150 Euro und 100 Euro = 250 Euro.

Kostet den Standbetreiber ein Becher Glühwein im Einkauf 1 Euro und rechnet er damit, 500 Becher täglich zu verkaufen, schlägt er die Gemeinkosten auf die Einzelkosten mit Hilfe eines Gemeinkostenzuschlagssatzes auf:

Gemeinkostenzuschlag berechnen

Der Gemeinkostenzuschlagssatz beträgt 250 Euro Gemeinkosten / 500 Euro Einzelkosten (500 Becher Glühwein × 1 Euro Einkaufspreis) = 0,5 = 50 %.

D.h., der Standbetreiber kalkuliert den Becher Glühwein mit 1 Euro Einzelkosten zzgl. 50 % Gemeinkostenaufschlag = 1,50 Euro.

Einzelkosten – Gemeinkosten:

Das Gegenstück zu den Gemeinkosten sind die Einzelkosten, d.h. die Kosten, die dem Produkt z.B. wie das Material direkt zugerechnet werden können.