Vertriebsgemeinkosten

Definition Vertriebsgemeinkosten

Als Vertriebsgemeinkosten bezeichnet man die Gemeinkosten – d. h., die einem Produkt nicht direkt zurechenbaren Kosten –, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Marketing anfallen.

Die Vertriebsgemeinkosten werden i. d. R. über Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze – die über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt werden – auf die Produkte verrechnet.

Vertriebskosten: kein Bestandteil der Herstellungskosten

Die Verrechnung der Vertriebsgemeinkosten erfolgt jedoch lediglich zur Ermittlung der Selbstkosten eines Produkts.

In die Ermittlung der bilanziellen Herstellungskosten für die Bewertung der Vorratsbestände dürfen Vertriebskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB nicht mit einbezogen werden.

Beispiele für Vertriebsgemeinkosten

Zu den Vertriebsgemeinkosten zählen z. B.

  • die Gehälter der Mitarbeiter des Vertriebs und der Marketingabteilung sowie
  • die anderen Gemeinkosten dieser Abteilungen, z. B. die Miete für die genutzten Räume, die Leasingraten für die PKW der Vertriebsmannschaft oder die Abschreibungen für die Einrichtung (Möbel, PCs, Drucker, Kopierer etc.) der genannten Abteilungen.

Verrechnung der Vertriebsgemeinkosten

Die Vertriebsgemeinkosten werden i. d. R. über Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze auf die Produkte verrechnet, Zuschlagsbasis sind die Herstellkosten (vgl. Beispiel Kalkulationsschema).

Als Formel: Vertriebsgemeinkosten / Herstellkosten.

Beispiel: Vertriebsgemeinkosten verrechnen

Die Herstellkosten für 1.000 in einem Monat hergestellte Fahrräder seien 100.000 € (100 € pro Fahrrad); das umfasst Material, Arbeits- und Maschinenzeit (Fertigung).

In der Bilanz würde man sie als Vorratsvermögen mit 100 € je Stück (auf Lager) ansetzen.

Die Fahrräder sind fertig, müssen aber noch vertrieben bzw. verkauft werden.

Die Vertriebsgemeinkosten in dem Monat seien 20.000 € und umfassen v. a. die Kosten des Außendienstes (Gehälter, Firmenfahrzeuge), der die Fahrradhändler betreut.

Dann ist der Zuschlagssatz: 20.000 € / 100.000 € = 0,2 = 20 %.

D. h., jedes Fahrrad mit Herstellkosten in Höhe von 100 € wird noch mit 20 € Vertriebsgemeinkosten belastet (und daneben werden auch noch Verwaltungsgemeinkosten belastet; das Ergebnis sind dann die Selbstkosten je Fahrrad).