Eigenkapitalspiegel
Eigenkapitalspiegel Definition
Der Eigenkapitalspiegel ist
- ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind (§ 264 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 264 d HGB) sowie
- Bestandteil des Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Das heißt im Umkehrschluss, dass die meisten Unternehmen keinen Eigenkapitalspiegel aufstellen müssen, da sie nicht kapitalmarktorientiert / an der Börse sind.
Zweck
Normalerweise sieht man in einer Bilanz zum jeweiligen Bilanzposten immer nur den Saldo des aktuellen Geschäftsjahrs (zum Beispiel 31.12.02) und des Vorjahrs (31.12.01).
Der Eigenkapitalspiegel gibt mehr Informationen; er zeigt die Veränderungen der einzelnen Eigenkapitalposten im Geschäftsjahr, beispielsweise durch Kapitalerhöhungen.
Gestaltung
Das HGB gibt nicht vor, wie ein Eigenkapitalspiegel auszusehen hat.
Für Konzernabschlüsse müssen aber die Vorgaben des DRS 22 Konzerneigenkapital beachtet werden.
Alternative Begriffe: Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Beispiel
Beispiel: Eigenkapitalspiegel
Der Übersicht halber ist der folgende Eigenkapitalspiegel auf 3 Posten – Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Gewinnrücklage – verkürzt (er müsste eigentlich alle Eigenkapitalposten enthalten).
Eigenkapitalspiegel zum 31.12.02 | |||||
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Summe | ||
---|---|---|---|---|---|
Stand zum 1.1.02 | 1.000.000 | 4.000.000 | 1.000.000 | 6.000.000 | |
Kapitalerhöhung | 250.000 | 1.000.000 | 0 | 1.250.000 | |
Entnahme aus Rücklagen | 0 | 0 | -150.000 | -150.000 | |
Stand 31.12.02 | 1.250.000 | 5.000.000 | 850.000 | 7.100.000 |
Interpretation
In den Spalten der Tabelle stehen die Eigenkapitalposten, in den Zeilen die Veränderungen.
Im Geschäftsjahr 02 gab es eine Kapitalerhöhung. Es wurden 250.000 Aktien zum Nennwert von 1 € für einen Emissionspreis von 5 € ausgegeben; das heißt, 250.000 × 1 € = 250.000 € fließen in das Gezeichnete Kapital und 250.000 × (5 € - 1 €) = 250.000 × 4 € = 1.000.000 € fließen als Agio in die Kapitalrücklage.
Zudem wurden aus den Gewinnrücklagen 150.000 € entnommen, zum Beispiel für eine Ausschüttung trotz Nullgewinns im Geschäftsjahr 02.