Formwechsel

Formwechsel Definition

Formwechsel bzw. formwechselnde Umwandlung bezeichnet die Umwandlung z.B. einer OHG in eine GmbH oder einer GmbH in eine AG.

Es wird also nur die Rechtsform geändert, der Formwechsel findet – im Gegensatz zu anderen Umwandlungen – ohne Vermögensübertragung statt.

Das Unternehmen selbst bleibt identisch (macht dasselbe, hat dasselbe Vermögen u.s.w.), durch die geänderte Rechtsform gelten aber gesellschaftsrechtlich andere "Spielregeln" (z.B. kann eine AG an die Börse gebracht werden, eine GmbH nicht – einer der Gründe für eine Umwandlung).

Geregelt wird der Formwechsel in den §§ 190 - 304 UmwG (Umwandlungsgesetz).