Formwechsel

Formwechsel Definition

Formwechsel bzw. formwechselnde Umwandlung bezeichnet die Umwandlung zum Beispiel einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) in eine GmbH oder einer GmbH in eine AG (Aktiengesellschaft).

Es wird also nur die Rechtsform geändert, der Formwechsel findet – im Gegensatz zu anderen Umwandlungen – ohne Vermögensübertragung statt.

Das Unternehmen selbst bleibt identisch (macht dasselbe, hat dasselbe Vermögen und so weiter)), durch die geänderte Rechtsform gelten aber gesellschaftsrechtlich andere "Spielregeln" (zum Beispiel kann eine AG an die Börse gebracht werden, eine GmbH nicht – einer der Gründe für eine Umwandlung; oder eine OHG wird in eine GmbH umgewandelt, um eine beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu erreichen).

Es gibt also gute Gründe für Formwechsel; deren Durchführung ist aber nicht ganz trivial, kostet Zeit und Geld und kann auch negative bzw. belastende Folgen mit sich bringen (zum Beispiel gelten für GmbHs oder AGs erweitere Rechnungslegungsvorschriften im Vergleich zu Personengesellschaften und andere steuerliche Regelungen).

Geregelt wird der Formwechsel in den §§ 190 - 304 UmwG (Umwandlungsgesetz).