Generalvollmacht

Generalvollmacht Definition

Was eine Generalvollmacht ist bzw. was ein Generalbevollmächtigter eines Unternehmens alles darf, ist nicht im HGB definiert.

Meist ist mit diesen Begriffen gemeint, dass der Kaufmann (zum Beispiel ein Einzelkaufmann oder eine GmbH vertreten durch ihre Geschäftsführer) einem seiner höchsten leitenden Angestellten eine Vollmacht erteilt (nach der allgemeinen Regelung des § 167 BGB), die diesem sehr weitgehende Befugnisse einräumt, die in der Regel über die einer Prokura noch hinausgehen.

Beispiel

Beispiel Generalvollmacht

Herr Winkler ist Mehrheitsaktionär und alleiniger Vorstand der Winkler AG.

Aufgrund einer chronischen Krankheit fallen ihm die Geschäfte immer schwerer, er ernennt deshalb seinen langjährigen "ersten Offizier", den Rechnungswesenleiter Herrn Gundel, dem er vertraut, zum Generalbevollmächtigten mit weitreichenden Befugnissen.

Dieser soll ihn bzw. die Winkler AG bei allen Rechtsgeschäften vertreten dürfen, bei denen eine Vertretung möglich ist.

Herr Gundel kann dann beispielsweise für das Unternehmen neue Maschinen kaufen, dafür Bankkredite aufnehmen, Mitarbeiter einstellen und so weiter.