Rechtsformen

Rechtsformen Übersicht

Im Folgenden soll ein jeweils komprimierter Überblick über die gängigen Rechtsformen von Unternehmen (Unternehmensformen) gegeben werden.

Alternative Begriffe: Firmenformen, Geschäftsformen, Gesellschaftsformen, Unternehmensrechtsformen, Unternehmungsformen.

Übersicht Rechtsformen

Die wesentlichen Unternehmensrechtsformen stellen sich im Überblick wie folgt dar.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften bezeichnet man auch als Personenunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auch als Gesellschaftsunternehmen.

Einzelunternehmen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Einzelkaufmann OHG AG
  KG GmbH / UG
  GmbH & Co. KG KGaA
  AG & Co. KG SE
  GbR
  Stille Gesellschaft  
  Partnerschaftsgesellschaft  

Als weitere juristische Personen gibt es noch die eingetragene Genossenschaft, den (eingetragenen) Verein, die Stiftung sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).

Rechtsformwahl

Der deutsche Gesetzgeber bietet also eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmensformen an, mit denen man wirtschaftlich tätig werden kann.

Kriterien für die Wahl einer für das eigene Unternehmen geeigneten Rechtsform sind vor allem:

  • Haftung (für Schulden): beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen (wie bei einer GmbH) oder unbeschränkt, das heißt auch mit dem Privatvermögen (wie bei einem Einzelunternehmen);
  • erforderliches Mindestkapital: bei einer Aktiengesellschaft (AG) sind dies 50.000 €, bei einer GmbH 25.000 €, bei einem Einzelunternehmen gibt es kein Mindestkapital;
  • „Strenge" der gesetzlichen Regelungen: bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder der AG sind beispielsweise die Anforderungen an die Rechnungslegung (Buchführung, Jahresabschlüsse, Offenlegung) höher als bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft;
  • Besteuerung: Kapitalgesellschaften wie die AG, GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft) unterliegen der Körperschaftsteuer, Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft der Einkommensteuer;
  • Anzahl der Gründer: ein Einzelunternehmen oder auch eine GmbH oder AG kann man alleine gründen, Personengesellschaften gründet man mit einem oder mehreren Geschäftspartnern (und kann dies auch bei einer GmbH oder AG tun);
  • Abhängigkeit von Personen / Köpfen: Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind auf die dahinter stehenden Unternehmer zugeschnitten (mit den Fragen: was passiert bei Tod / Austritt alter Gesellschafter, Eintritt neuer Gesellschafter, Vererbung usw.), bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund und wer dieses hält, ist im Tagesgeschäft des Unternehmens nicht so wichtig;
  • Börsenfähigkeit: nur eine AG oder KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) kann an die Börse gehen, um dadurch Eigenkapital von vielen Anteilseignern aufzunehmen;
  • Zulässigkeit: Partnerschaftsgesellschaften etwa sind Angehörigen freier Berufe (beispielsweise Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) vorbehalten.