Geschäftsbesorgungsvertrag

Geschäftsbesorgungsvertrag Definition

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. § 675 BGB ist ein Dienstvertrag (auf eine Tätigkeit ausgerichtet) oder ein Werkvertrag (auf ein Ergebnis ausgerichtet) über eine Geschäftsbesorgung.

Beispiel

Der Besitzer einer Wohnanlage beauftragt einen Dienstleister, die Wohnungen selbständig zu verwalten (Interessenten die Wohnungen zeigen, Vermietungsverträge schließen, sich um Reparatur und Instandhaltung kümmern, Mietzahlungen entgegennehmen usw.).

Dafür erhält der Beauftragte eine Vergütung und ggf. den Ersatz von Aufwendungen nach § 670 BGB (z. B. für Handwerkerrechnungen).

Der Beauftragte kümmert sich also gegen Entgelt um die Geschäfte, die der Auftraggeber sonst selbst erledigen müsste.

Im Gegensatz zu einem Auftrag (§§ 662 ff. BGB) erfolgt eine Geschäftsbesorgung immer selbständig.