Leihe

Leihe Definition

Leihe ist die unentgeltliche, zeitweilige Überlassung einer Sache seitens des Verleihers an den Entleiher mit einer Rückgabepflicht des Entleihers.

Durch die Unentgeltlichkeit unterscheidet sich die Leihe von Miete oder Leasing, bei denen auch etwas für eine bestimmte Zeit überlassen wird.

Die Leihe ist in den §§ 598 - 606 BGB geregelt.

Leihvertrag

Grundlage ist ein mündlicher oder schriftlicher Leihvertrag, der u. a. die Dauer der Leihe (§ 604 BGB) bestimmen kann.