Gewinnschuldverschreibung

Gewinnschuldverschreibung Definition

Gewinnschuldverschreibungen haben gegenüber normalen Anleihen die Besonderheit, dass

  • eine Vergütung nur dann zu zahlen ist, wenn ein Gewinn (Jahresüberschuss) angefallen ist oder Dividenden gezahlt werden oder
  • zusätzlich zu einem vereinbarten i.d.R. niedrigen Zinssatz ein gewinnabhängiger / dividendenabhängiger Zinsaufschlag gezahlt wird.

Gewinnschuldverschreibung Beispiel

Eine börsennotierte Aktiengesellschaft gibt eine Gewinnschuldverschreibung über 100 Mio. € aus, die in 100.000 Teilschuldverschreibungen in Höhe von 1.000 € gestückelt ist. Die Inhaber der Gewinnschuldverschreibung erhalten eine feste Verzinsung von 1 % und zusätzlich je 1 % je 1 € Dividende pro Aktie.

Zahlt das Unternehmen in einem Geschäftsjahr 3 € Dividende, erhält der Inhaber der Gewinnschuldverschreibung insgesamt 4 % Verzinsung (bei einer 1.000 €-Teilschuldverschreibung also 40 €); zahlt das Unternehmen keine Dividende, erhält der Anleger lediglich 1 % Verzinsung (d.h. 10 €).

Für das Unternehmen liegt der Vorteil darin, dass es in wirtschaftlich schlechten Jahren nicht auch noch durch (hohe) Zinszahlungen belastet wird.

Laut § 221 Abs. 1 AktG werden bei Gewinnschuldverschreibungen die Rechte der Gläubiger (Anspruch auf Rückzahlung, Zinszahlungen) mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht und es ist deshalb ein Beschluss der Hauptversammlung mit mindestens 3/4-Mehrheit (oder einer anderen in der Satzung bestimmten Kapitalmehrheit) erforderlich. Die Aktionäre des Unternehmens, das eine Gewinnschuldverschreibung ausgibt, haben nach § 221 Abs. 4 Satz 1 AktG ein Bezugsrecht, das allerdings nach § 221 Abs. 4 Satz 2 i.Vm. § 186 Abs. 3 AktG unter bestimmten Voraussetzungen auch ausgeschlossen werden kann.

Alternative Begriffe: Gewinnanleihe, Gewinnobligation, Income Bond, Participation Bond.