Nachrangiges Darlehen

Nachrangdarlehen Definition

Ein nachrangiges Darlehen (englisch: subordinated loan) ist ein Darlehen, das im Falle einer Insolvenz in dem Sinne nachrangig behandelt wird, als es erst nach den anderen Verbindlichkeiten bedient wird.

D.h., die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt erst, nachdem alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger (z.B. Lieferanten, Banken) in voller Höhe ausbezahlt wurden.

Alternative Begriffe: junior debt, subordinated debt.

Rangordnung

Nachrangige Darlehen stehen jedoch im Rang vor dem Eigenkapital, d.h., bevor im Falle einer Insolvenz die Eigentümer Geld zurück erhalten, müssen alle nachrangigen Darlehen in voller Höhe bedient werden.

Diese Rangordnung tritt somit dann in Kraft, wenn im Falle einer Insolvenz die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, alle Schulden zu bedienen.

Das damit verbundene höhere Risiko der nachrangigen Darlehen wird in der Regel durch einen gegenüber „normalen“ Krediten höheren Zins oder eine zusätzliche Gewinnbeteiligung (sog. equity kicker) vergütet.

Rangrücktrittserklärung

Die Nachrangigkeit des Darlehens wird durch eine sogenannte Rangrücktrittserklärung (z.B. als Teil der Kreditvereinbarung) erreicht.

Durch die Nachrangigkeit kann der Ausweis des Darlehens in der Überschuldungsbilanz als Verbindlichkeit unterbleiben. Aus diesem Grund wird die Nachrangigkeit oftmals auch nicht gleich zu Beginn des Kreditverhältnisses, sondern im Krisenfalle z.B. für Gesellschafterdarlehen vereinbart.

Bilanzierung nachrangiges Darlehen

Nachrangige Darlehen werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten (z.B. in dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, § 266 Abs. 3 C.2 HGB) ausgewiesen und gehen somit in die Fremdkapitalquote ein.

Im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, z.B. im Zuge einer Bilanzanalyse oder eines Ratings, werden nachrangige Darlehen aber regelmäßig wirtschaftlich als Eigenkapital gewertet.

Nachranganleihe

Ein dem Nachrangdarlehen ähnlicher Fall liegt bei einer nachrangigen Anleihe vor: die Anleihe wird nachrangig nach allen anderen Gläubigern bedient.