Definition
Handelsgeschäfte sind nach § 343 HGB alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.
Nach der (widerlegbaren) Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB gelten die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig (natürlich kann auch ein Kaufmann private Geschäfte tätigen – etwa beim Wochenendeinkauf im Supermarkt –, aber er kann nicht einfach Geschäfte als privat deklarieren, wenn dies für ihn vorteilhaft ist).
Beispiele
Zweiseitige Handelsgeschäfte
Meier Mountainbike e. K. (e. K. für Eingetragener Kaufmann) kauft bei der Fahrradreifen GmbH 100 Reifen.
Der Kauf ist ein zweiseitiges Handelsgeschäft (Käufer und Verkäufer sind Kaufleute).
Die Fahrradbekleidung OHG bürgt für Meier Mountainbike e. K. bei dessen Bankkredit.
Die Bürgschaft ist ein zweiseitiges Handelsgeschäft (Bürge und Bürgschaftsnehmer sind Kaufleute).
Einseitige Handelsgeschäfte
Umgekehrt gilt:
Wenn Sie als Privatperson ihrem Nachbarn ein Fahrrad abkaufen, ist das kein Handelsgeschäft.
Wenn Sie als Privatperson bei Meier Mountainbike e. K. ein Fahrrad kaufen, ist das ein einseitiges Handelsgeschäft (nur der Verkäufer ist Kaufmann).
Nach § 345 HGB gelten für ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig, soweit nicht aus diesen Vorschriften (des HGB) sich ein anderes ergibt (also eine Vorschrift ausdrücklich nur den Kaufmann von beiden betrifft).
Bedeutung
Die Bedeutung von Handelsgeschäften: Da es sich bei Kaufleuten um "Profis" handelt, werden diese zum einen durch besondere Regelungen für Handelsgeschäfte im HGB bei Geschäften weniger geschützt als Verbraucher.
Zum anderen wird der Geschäftsverkehr durch die Sonderregelungen erleichtert und beschleunigt.
So gilt beispielsweise für Bürgen, wenn die Bürgschaft wie im obigen Beispiel ein Handelsgeschäft ist, keine Einrede der Vorausklage (§ 349 HGB) und es gelten auch nicht die sonst bei Bürgschaften üblichen Formvorschriften wie eine schriftliche Bürgschaftserklärung (§ 350 HGB).
Selbsttest: Handelsgeschäfte
Was sind Handelsgeschäfte im Sinne des HGB?
Was bedeutet die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB?
Was gilt nach § 350 HGB für Bürgschaften und Schuldversprechen eines Kaufmanns?
Ein Großhändler (Kaufmann) verkauft Büromöbel an eine Privatperson. Wie ist dieses Geschäft einzuordnen?
Eine GmbH kauft Rohstoffe von einem Einzelkaufmann für ihre Produktion. Wie ist dieses Geschäft einzuordnen?