Initial Public Offering (IPO)
Initial Public Offering Definition
Ein Initial Public Offering (kurz: IPO) bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens, d.h. die Aktien der Aktiengesellschaft werden erstmals öffentlich einem breiteren Publikum zum Kauf angeboten, an der Börse gelistet und können somit gehandelt werden.
Technisch handelt es sich dabei um eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, bei der neue Aktien ausgegeben werden; teilweise verkaufen mit dem Börsengang auch Altaktionäre ihre Aktien.
Gründe für einen Börsengang gibt es mehrere:
- das Unternehmen kann jetzt Millionen potentieller Anleger ansprechen und erhält frisches Kapital für Wachstum (Entwicklung neuer Produkte, Erschließung neuer Märkte etc.);
- die bereits vor dem Börsengang beteiligten Altgesellschafter (v.a. Gründer, Venture Capital-Firmen, Business Angels) können Teile ihres im Unternehmen gebundenen Vermögens zu Geld machen, indem sie Anteile verkaufen;
- der Wert des Unternehmens lässt sich an der Börse ablesen und der Kurs ist ein wichtiger Indikator dafür, wie gut sich das Unternehmen schlägt; variable Bestandteile der Managementgehälter können an die Kursentwicklung ("Performance") geknüpft werden;
- der Bekanntheitsgrad des Unternehmens erhöht sich (tägliche Börsennachrichten).
Der Börsengang selbst kostet viel Geld (Erstellung des Börsenprospekts, Provisionen der beteiligten Bank / des Bankenkonsortiums, "Road Show" / weltweite Präsentation vor potentiellen Investoren), zudem sind anschließend strenge Auflagen (v.a. die Rechnungslegung / Berichterstattung betreffend) zu erfüllen und der administrative Aufwand steigt.
Alternative Begriffe: Börseneinführung, Going Public.