Kalkulation
Kalkulation Definition
Unter Kalkulation versteht man bei Industrieunternehmen, die Produkte herstellen, die Berechnung der
- Herstellkosten (was kostet ein Produkt in der Fertigung),
- Selbstkosten (was kostet ein Produkt in der Fertigung und im Vertrieb, also komplett) sowie der
- zu erzielenden Verkaufspreise der Produkte (Preiskalkulation).
Alternative Begriffe: Kostenkalkulation.
Übersicht
Kalkulationsschema
Man verwendet für die Kalkulation in der Regel ein Kalkulationsschema, das die Herstellkosten und Selbstkosten als Zwischensummen beinhaltet.
Neben dem sehr gängigen Kalkulationsschema der Zuschlagskalkulation gibt es noch weitere Kalkulationsverfahren (siehe Kostenträgerstückrechnung) wie die Divisionskalkulation oder die Äquivalenzziffernkalkulation, die unter Umständen geeignet sind, wenn Ein-Produkt-Massenfertigung oder Sortenfertigung vorliegen.
Handelskalkulation
Darüber hinaus gibt es die Handelskalkulation für Handelsunternehmen, die keine Produkte produzieren, sondern Waren lediglich einkaufen und weiter verkaufen.
Dienstleistungs-/Stundensatzkalkulation
Und es gibt noch die Dienstleistungskalkulation / Stundensatzkalkulation für zum Beispiel Handwerker oder Unternehmensberater, um die Kosten für eine Stunde oder einen Auftrag zu kalkulieren.
Diese werden hier nicht behandelt.
Bedeutung
Was für alle Kalkulationen einschränkend gilt: der Unternehmer kalkuliert (berechnet) zwar seine Kosten und daraus abgeleitet seine Preise, ob diese Preise aber verwendet bzw. vom Kunden verlangt werden können, entscheidet der Markt.
Beispiel: Kalkulation vs. Markt
Wenn eine Molkerei für ein Päckchen Butter 3 € Kosten kalkuliert und daraus mit Gewinnzuschlag einen Verkaufspreis von 4 € ableitet, wird es schwer auf dem Markt, wenn der Wettbewerb günstiger anbietet.
Aber auch hier macht eine Kalkulation natürlich Sinn, um zu sehen, dass man zumindest nach derzeitigem Stand nicht wettbewerbsfähig ist.
Ohne Kalkulation wäre ein Unternehmer im Blindflug unterwegs.
Zudem ist eine Kalkulation durch die HGB-Rechnungslegung gesetzlich vorgeschrieben: nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände, die nicht angeschafft, sondern vom Unternehmen selbst hergestellt werden (die Produkte), in der Bilanz als Vorräte höchstens mit ihren Herstellungskosten anzusetzen – und die Herstellungskosten müssen unter Berücksichtigung von § 255 Absatz 2 HGB kalkuliert werden.