Definition
Die Beteiligung des Mutterunternehmens an einer Tochtergesellschaft spiegelt letztlich den Anteil an den Vermögenswerten und Schulden (bzw. deren Saldo: dem Eigenkapital) des Tochterunternehmens wider.
Da im Rahmen der auf Tochtergesellschaften angewandten Vollkonsolidierung die Vermögenswerte und Schulden vollständig (zu 100 % der Werte) in die Konzernbilanz eingehen, darf die Beteiligung im Konzernabschluss nicht mehr enthalten sein (sonst läge eine Doppelerfassung vor).
Deshalb wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet.
Durchführung
Die Kapitalkonsolidierung wird mehrmals durchgeführt:
- erstmalig, wenn das Tochterunternehmen zum Beispiel erworben wird (Erstkonsolidierung) und
- anschließend in jedem folgenden Geschäftsjahr (Folgekonsolidierung), solange das Tochterunternehmen vorhanden ist (bis es zum Beispiel verkauft oder liquidiert wird oder die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses wegfällt).
Entscheidend für die Verrechnung sind jedoch nicht die Buchwerte, sondern nach § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB die Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, da der Anteilserwerb im Konzernabschluss als Erwerb der Vermögensgegenstände und Schulden mit den entsprechenden Anschaffungskosten aus dem Anteilskauf behandelt wird.
Beispiel
Beispiel: Kapitalkonsolidierung durchführen
Ein Mutterunternehmen hat folgende Bilanz:
| Aktiva | Bilanz | Passiva | |
|---|---|---|---|
| Beteiligung | 1.000.000 € | Eigenkapital | 1.000.000 € |
| Bilanzsumme | 1.000.000 € | Bilanzsumme | 1.000.000 € |
Die Beteiligung in Höhe von 1 Mio. € sei eine 100 %-ige Beteiligung an einem Tochterunternehmen, die zum 31.12. des Geschäftsjahres erworben wurde.
Das Tochterunternehmen hat folgende (stark verkürzte) Bilanz:
| Aktiva | Bilanz | Passiva | |
|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 200.000 € | Eigenkapital | 80.000 € |
| Bankdarlehen | 120.000 € | ||
| Bilanzsumme | 200.000 € | Bilanzsumme | 200.000 € |
Das Sachanlagevermögen mit einem Buchwert von 200.000 € sei eine technische Anlage, deren Zeitwert zum 31.12. 300.000 € betrage (das heißt, die stillen Reserven sind 100.000 €).
Die Konzernbilanz des Mutterunternehmens sieht wie folgt aus:
| Aktiva | Bilanz | Passiva | |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 850.000 € | Eigenkapital | 1.000.000 € |
| Sachanlagevermögen | 300.000 € | Bankdarlehen | 120.000 € |
| Passive latente Steuern | 30.000 € | ||
| Bilanzsumme | 1.150.000 € | Bilanzsumme | 1.150.000 € |
Erstkonsolidierung: Erläuterung und Berechnung
Im Rahmen der Erstkonsolidierung sind mehrere Schritte durchzuführen:
Das Vermögen und die Schulden des Tochterunternehmens werden zu Zeitwerten angesetzt (hier: das Sachanlagevermögen zu 300.000 €).
Dadurch erhöht sich das Eigenkapital des Tochterunternehmens (zu Zeitwerten) von 80.000 € um 100.000 € auf 180.000 €.
Auf den Unterschiedsbetrag in Höhe von 100.000 € zwischen Sachanlagevermögen zu Buchwerten (200.000 €) und Sachanlagevermögen zu Zeitwerten (300.000 €) sind passive latente Steuern zu bilden, bei einem angenommenen Ertragssteuersatz von 30 % sind dies 30.000 € (30 % von 100.000 €).
Diese mindern das Eigenkapital des Tochterunternehmens um 30.000 € von 180.000 € (zu Zeitwerten) auf nunmehr 150.000 €.
Der Beteiligungsbuchwert von 1.000.000 € wird nun mit dem anteiligen (hier: 100 %-igen) Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet: 1.000.000 € - 150.000 € = 850.000 €.
Dieser Betrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung in der Konzernbilanz verbucht (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB) und im Anhang erläutert (§ 301 Abs. 3 Satz 2 HGB).
Würde es sich nicht um einen 100%-igen Anteil, sondern lediglich zum Beispiel um einen 80 %-igen Anteil handeln, würde der Beteiligungsbuchwert mit dem 80 %-igen Anteil des Eigenkapitals des Tochterunternehmens (80 % von 150.000 €) verrechnet werden.
Interpretation
Im Ergebnis ist in der Konzernbilanz der Ansatz der Beteiligung verschwunden.
Dafür sind die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens nunmehr mit ihren Zeitwerten in die Konzernbilanz eingegangen.
Da das Mutterunternehmen mehr bezahlt hatte, muss ein (immaterieller) Firmenwert vorliegen.
In den Folgejahren sind Folgekonsolidierungen sowie entsprechende Konzernbuchungen vorzunehmen, der Firmenwert und die stillen Reserven sind abzuschreiben.
Fazit
- Die Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB verrechnet den Beteiligungsbuchwert des MU mit dem anteiligen Eigenkapital des TU zu Zeitwerten — die Beteiligung verschwindet aus dem Konzernabschluss, dafür gehen die Vermögensgegenstände und Schulden des TU ein.
- Übersteigt der Kaufpreis das anteilige Eigenkapital zu Zeitwerten, entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert (§ 301 Abs. 3 HGB), der im Konzernabschluss aktiviert und planmäßig abgeschrieben wird.
- Die Kapitalkonsolidierung wird bei der Erstkonsolidierung und danach in jedem Folgejahr als Folgekonsolidierung durchgeführt.
Selbsttest: Kapitalkonsolidierung
Aufgabe: Kapitalkonsolidierung durchführen
Die Nord AG erwirbt zum 31.12.01 100 % der Anteile der Süd GmbH für 650.000 €. Die Bilanz der Süd GmbH zum 31.12.01 zeigt (stark verkürzt):
| Aktiva | Buchwert | Passiva | Betrag | |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 400.000 € | Eigenkapital | 180.000 € | |
| Bankdarlehen | 220.000 € | |||
| Summe | 400.000 € | Summe | 400.000 € |
Das Sachanlagevermögen hat einen Zeitwert von 500.000 € (stille Reserven: 100.000 €). Der Ertragssteuersatz beträgt 30 %.
- Berechnen Sie die passiven latenten Steuern auf die stillen Reserven.
- Ermitteln Sie das Eigenkapital der Süd GmbH zu Zeitwerten.
- Berechnen Sie den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung.
Zu 1 — Passive latente Steuern:
Stille Reserven 100.000 € × 30 % = 30.000 €
Zu 2 — Eigenkapital zu Zeitwerten:
EK (Buchwert) 180.000 + stille Reserven 100.000 − passive lat. Steuern 30.000 = 250.000 €
Zu 3 — Geschäfts- oder Firmenwert:
Kaufpreis 650.000 − anteiliges EK zu Zeitwerten (100 % × 250.000) = 400.000 €
Probe — Konzernbilanz muss aufgehen:
| Firmenwert | 400.000 € | EK (Nord AG) | 650.000 € | |
| Sachanlagevermögen | 500.000 € | Bankdarlehen | 220.000 € | |
| Pass. lat. Steuern | 30.000 € | |||
| Summe | 900.000 € | Summe | 900.000 € |