Neutraler Aufwand

Neutraler Aufwand Definition

Neutraler Aufwand ist der (in der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchte) Aufwand, der im Rahmen der Kostenrechnung nicht berücksichtigt wird.

Dabei kann es sich um

  • betriebsfremde Aufwendungen (z.B. Spenden, Beteiligungsverkäufe)
  • periodenfremde Aufwendungen (z.B. Gutschriften für das vergangene Geschäftsjahr, Steuernachzahlung nach Betriebsprüfung) oder
  • außerordentliche Aufwendungen (z.B. Flut- bzw. Hochwasserschäden)

handeln.

Die neutralen Aufwendungen werden deshalb nicht in die Kostenrechnung einbezogen, da sie z.B. die Produktkalkulation und auch das (durch Kostenrechnung ermittelte) Betriebsergebnis verzerren würden.

Das Gegenstück zum neutralen Aufwand ist der auch als Grundkosten bezeichnete Zweckaufwand bzw. Betriebsaufwand, der der betrieblichen Leistungserstellung in der Abrechnungsperiode dient und bei der Kostenkalkulation entsprechend berücksichtigt wird.

Der neutrale Aufwand bildet zusammen mit dem neutralen Ertrag das neutrale Ergebnis.

Alternative Begriffe: Neutrale Aufwendungen.

Neutrale Aufwendungen Beispiele

Beispiele für neutrale Aufwendungen

Leistet z.B. ein Fahrradhersteller anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums eine Spende in Höhe von 10.000 € an den örtlichen Kindergarten, soll dieser Betrag ebenso wenig in die Produktkalkulation der Fahrräder eingehen wie z.B. ein einmaliger Hochwasserschaden in der Produktionshalle.

In der Buchführung hingegen werden die 10.000 € (und auch der Hochwasserschaden) als Aufwand verbucht; sie mindern das Vermögen (warum oder wofür ist für die Buchführung bzw. Gewinnermittlung egal).

Zweckaufwand

Aufwendungen wie Löhne, Mieten, Materialkosten oder Abschreibungen hingegen gehen als Zweckaufwand in die Produktkalkulation ein.

Zweckaufwendungen und neutraler Aufwand müssen in der Kostenartenrechnung abgegrenzt werden.