Neutraler Aufwand

Neutraler Aufwand Definition

Neutraler Aufwand ist der (in der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchte) Aufwand, der im Rahmen der Kostenrechnung nicht berücksichtigt wird.

Dabei kann es sich um

  • betriebsfremde Aufwendungen (zum Beispiel Spenden, Beteiligungsverkäufe),
  • periodenfremde Aufwendungen (zum Beispiel Gutschriften für das vergangene Geschäftsjahr, Steuernachzahlung nach Betriebsprüfung) oder
  • außerordentliche Aufwendungen (zum Beispiel Flut- bzw. Hochwasserschäden)

handeln.

Die neutralen Aufwendungen werden deshalb nicht in die Kostenrechnung einbezogen, da sie die Produktkalkulation und auch das (durch Kostenrechnung ermittelte) Betriebsergebnis verzerren würden.

Das Gegenstück zum neutralen Aufwand ist der auch als Grundkosten bezeichnete Zweckaufwand bzw. Betriebsaufwand, der der betrieblichen Leistungserstellung in der Abrechnungsperiode dient und bei der Kostenkalkulation entsprechend berücksichtigt wird.

Der neutrale Aufwand bildet zusammen mit dem neutralen Ertrag das neutrale Ergebnis.

Alternative Begriffe: Neutrale Aufwendungen.

Neutrale Aufwendungen Beispiele

Beispiele für neutrale Aufwendungen

Leistet zum Beispiel ein Fahrradhersteller anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums eine Spende in Höhe von 10.000 € an den örtlichen Kindergarten, soll dieser Betrag ebenso wenig in die Produktkalkulation der Fahrräder eingehen wie zum Beispiel ein einmaliger Hochwasserschaden in der Produktionshalle.

In der Buchführung hingegen werden die 10.000 € (und auch der Hochwasserschaden) als Aufwand verbucht; sie mindern das Vermögen (warum oder wofür ist für die Buchführung bzw. Gewinnermittlung egal).

Zweckaufwand

Aufwendungen wie Löhne, Mieten, Materialkosten oder Abschreibungen hingegen gehen als Zweckaufwand in die Produktkalkulation ein.

Zweckaufwendungen und neutraler Aufwand müssen in der Kostenartenrechnung abgegrenzt werden.

Fazit

Neutraler Aufwand ist eine Negativabgrenzung: derartige Aufwendungen sollen nicht als Kosten in die Kostenrechnung eingehen und werden vorher „aussortiert“, werden also nicht einfach aus der Buchhaltung in die Kostenrechnung übernommen.

Umgekehrt folgt daraus: Hat ein Aufwand wie zum Beispiel Mietaufwand Bezug zum Betrieb (Bürogebäude), ist für das aktuelle Geschäftsjahr angefallen (Miete für das Geschäftsjahr 01) und ist nicht außerordentlich (Miete ist ein Standardaufwand), ist dieser dann als Zweckaufwand bezeichnete Aufwand auch als Kosten zu berücksichtigen.

Der Neutrale Aufwand ist in der Regel klein bzw. eine Ausnahme, der meiste Aufwand stellt auch Kosten dar.