Grundkosten

Grundkosten Definition

Grundkosten stellen aufwandsgleiche Kosten dar, das heißt, Kosten, deren Höhe dem in der Finanzbuchhaltung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB verbuchten Aufwand entspricht.

Die meisten Kosten eines Unternehmens sind Grundkosten.

Neben den Grundkosten gibt es noch die so genannten Anderskosten (das sind aufwandsungleiche Kosten, denen zwar prinzipiell auch ein Aufwand gegenübersteht, aber in einer anderen Höhe, so dass die Beträge nicht einfach aus der Finanzbuchführung übernommen werden können) und Zusatzkosten (Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht).

Die Grundkosten können unverändert aus der Finanzbuchhaltung in die Kostenrechnung übernommen werden.

Alternative Begriffe: Zweckaufwand.

Grundkosten Beispiele

Beispiele für aufwandsgleiche Kosten

Ein Unternehmen verbucht einen Rohstoffaufwand in Höhe von 100.000 Euro.

Dieser Rohstoffaufwand stellt in derselben Höhe Materialkosten und somit Grundkosten dar.

Auch die Löhne und Gehälter stellen in der Regel Grundkosten dar.

Abgrenzung der Grundkosten

Das direkte Gegenstück zu den Grundkosten sind die aufwandsungleichen Anderskosten; diese bilden zusammen mit den aufwandslosen Zusatzkosten die so genannten kalkulatorischen Kosten.

Für die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung bzw. Bewertung der vom Unternehmen gefertigten Vorräte (zum Beispiel Autos oder Zahnpasta) sind die Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB maßgeblich. Diese sind explizit als Aufwendungen definiert ("Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die ..."), das heißt, in diese dürfen nur Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten einbezogen werden, keine kalkulatorischen Kosten wie Anders- oder Zusatzkosten.

Die Kostenrechnung dient aber nicht nur dazu, für die Vorratsbewertung in der Bilanz Herstellungskosten zu berechnen, sondern auch Grundlage für Analysen (Controlling) und Entscheidungen zu sein; deshalb werden für diese Zwecke auch kalkulatorische Kosten wie ein kalkulatorischer Unternehmerlohn oder kalkulatorische Abschreibungen als Zusatz- oder Anderskosten einbezogen – die Grundkosten alleine genügen hier nicht (auch wenn sie in der Regel bereits über 90 % der Kosten abdecken).