Prozesspolitik
Prozesspolitik Definition
Die Prozesspolitik als Teil der Wirtschaftspolitik greift direkt in das Wirtschaftsgeschehen ein und ist eher kurzfristig angelegt.
Das kann zum Beispiel sein, dass die Regierung ein Konjunkturpaket auflegt (beispielsweise staatliche Bauinvestitionen oder Steuersenkungen zur Ankurbelung des Konsums) oder dass Subventionen für Forschung und Entwicklung für eine bestimmte neue Technologie (etwa Elektromobilität) bereitgestellt oder auch einzelne Banken "gerettet" werden, um die allgemeine wirtschaftliche Stabilität nicht zu gefährden.
Prozesspolitik wird aber nicht nur durch die Politik (Regierung, Parlament), sondern auch durch die Zentralbanken vorgenommen (beispielsweise durch eine Senkung der Leitzinsen).
Teilbereiche
Zur Prozesspolitik gehören:
- Konjunkturpolitik
- Industriepolitik
- Wachstumspolitik
- Arbeitsmarktpolitik
- Verteilungspolitik
- Steuerpolitik
- Außenhandelspolitik
- Geldpolitik
- Fiskalpolitik
- Finanzpolitik.
Die Prozesspolitik kann sehr zielgerichtet, kleinteilig wirken (beispielsweise Subventionen für bestimmte Branchen oder Technologien) oder sehr breit (etwa die Geldpolitik).
Ihre wesentlichen „Werkzeuge“ sind Steuersätze und Steuervergünstigungen, staatlich geregelte Mindestpreise und -löhne sowie Höchstpreise / Preisdeckelungen, staatliche Ausgaben, Subventionen, Leitzinsen und die Beeinflussung der Geldmenge.
Weitere Bestandteile der Wirtschaftspolitik: Ordnungs- und Strukturpolitik
Weitere Bestandteile der Wirtschaftspolitik neben der Prozesspolitik sind
- die Ordnungspolitik, die einen Rahmen schafft (beispielsweise die Soziale Marktwirtschaft, die Gewährleistung von Eigentumsrechten, die Vertragsfreiheit, die Tarifautonomie), innerhalb dessen die Wirtschaft langfristig agiert;
- die Strukturpolitik, die sektoral (bestimmte Branchen) oder regional den Strukturwandel begleitet, Branchen fördert oder strukturschwache Regionen unterstützt.
Alternative Begriffe: Ablaufpolitik.