Personalbedarf

Personalbedarf Definition

Der Personalbedarf – als Ergebnis der Personalplanung – gibt an, wieviel Personal ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel nächstes Jahr) benötigt.

Brutto- und Nettopersonalbedarf

Dabei wird zwischen Brutto- und Nettopersonalbedarf unterschieden.

Beispiel

Eine Friseurmeisterin hat derzeit 20 Angestellte. Sie möchte nächstes Jahr in neuen Geschäftsräumen um 50 % wachsen und berechnet, dass sie dann 30 Angestellte benötigt; das ist der Bruttopersonalbedarf.

Für das kommende Jahr hat sie bereits 10 Neuzugänge unter Vertrag, 3 Angestellte gehen planmäßig in Rente, 2 ganzjährig in Elternzeit.

Wenn man den aktuellen Personalbestand von 20 fortschreibt, erhält man: 20 (Bestand) + 10 (Neuzugänge) - 5 (Abgänge) = 25.

Der Nettopersonalbedarf ist dann 30 - 25 = 5. Diese Lücke muss gedeckt werden (durch weitere Neueinstellungen, einvernehmliche Verschiebung des Renteneintritts etc.).

Jeweiliger Bedarf für unterschiedliche Qualifikationen

In Wirklichkeit ist die Berechnung des Personalbedarfs komplexer, da in großen Unternehmen verschiedene Mitarbeiterqualifikationen benötigt werden (Buchhalter, Ingenieure, Vertriebler ...) und man entsprechend den jeweiligen Bedarf berechnen muss.

Stunden und Vollzeitäquivalente

Oben wird mit Köpfen bzw. Vollzeitstellen gerechnet; genauer ist eine Herunterbrechung auf Arbeitsstunden oder Vollzeitäquivalente, die Teilzeit berücksichtigt (zwei Halbtagsstellen mit jeweils 20 Wochenstunden ergeben dann zum Beispiel ein Vollzeitäquivalent mit 40 Wochenstunden).

Arten des Personalbedarfs

Man unterscheidet in der Übersicht folgende Arten des Personalbedarfs:

  • Neubedarf: durch mehr Arbeit (höhere Produktionszahlen, mehr Filialen, mehr Kunden);
  • Ersatzbedarf: für ausscheidende Mitarbeiter (Kündigungen, Rente, Elternzeit usw.);
  • Mehrbedarf aufgrund gesetzlicher Änderungen (wenn der Gesetzgeber beispielsweise unter bestimmten Bedingungen Vollzeit-Betriebsräte oder einen Jugendschutzbeauftragten in Vollzeit verlangt);
  • Reservebedarf: für vorübergehende Ausfälle, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder Unfälle (wenn in der Produktion eines Autobauers 1.000 Mitarbeiter jeden Tag benötigt werden, braucht man eventuell 1.150 Stellen, da jeden Tag ein Teil wegen Urlaub oder Krankheit nicht da ist);
  • Nachholbedarf: offene Stellen aus der Vorperiode, die noch nicht besetzt werden konnten und nun nachgeholt werden sollen.

Im Beispiel oben gab es nur Neubedarf (10) und Ersatzbedarf (5), in Summe 15 (und eventuell hat die Friseurmeisterin den Reservebedarf bereits in die 30 Angestellten eingerechnet); von den 15 sind bereits 10 unter Vertrag und 5 müssen noch eingestellt werden.