Profitcenter
Profit Center Definition
Ein Profitcenter (alternative Schreibweise: Profit Center) stellt eine managementorientierte, der internen und dezentralen Steuerung dienende Organisationseinheit dar. Das Profitcenter kann am Markt auftreten (z.B. Profitcenter "Vertrieb Deutschland") oder lediglich innerbetrieblich (z.B. Profitcenter "Logistik" oder "Getriebewerk") agieren.
Das Profitcenter hat Ergebnisverantwortung, ist also für seine Zielerreichung hinsichtlich der Gewinne oder Rentabilität selbständig tätig und verantwortlich.
Das Profitcenter ist oftmals nicht rechtlich selbständig (z.B. als eigenständige GmbH), sondern wird lediglich rechentechnisch nach Verantwortungsbereichen abgegrenzt.
Zweck und Aufbau einer Profit-Center-Rechnung
Dabei wird das Unternehmen in Bereiche (Profitcenter) eingeteilt, z.B. nach den Kriterien:
- Produkte, Produktfamilien, Sparten, Geschäftsbereiche;
- Standorte (Niederlassungen) bzw. Länder;
- Funktionen, z.B. Produktion, Vertrieb.
Die Einteilung kann auch nach mehreren der o.g. Kriterien erfolgen, z.B. durch die Bildung des Profitcenters „Vertrieb Inland“ mit einem verantwortlichen Vertriebsleiter.
Der Profitcenter-Leiter trägt nicht nur (wie ein Kostenstellen-Leiter) die Verantwortung für die Kosten, sondern auch für die Erlöse bzw. den sich ergebenden Saldo.
Zielsetzung
Zweck bzw. Zielsetzung einer Profitcenter – Organisation besteht darin, das Ergebnis für zweckadäquat abgegrenzte Verantwortungsbereiche ─ die unabhängig von der rechtlichen Einheit oder der Unterteilung eines Konzerns sind ─ zu ermitteln.
Dadurch erfolgt letztlich eine Delegation der Unternehmensführung, es werden einzelne kleine Einheiten („Unternehmen im Unternehmen“) gebildet.
Somit wird ein Controlling der intern abgegrenzten Verantwortungsbereiche ermöglicht. Für jeden Profit Center wird ein internes Betriebsergebnis ermittelt.
Verrechnungspreise für Profitcenter
Für die interne Verrechnung von Leistungen zwischen Profit Centern – z.B. zwischen dem Getriebewerk und dem Automobilwerk eines Konzerns – werden oftmals Verrechnungspreise festgelegt.
Diese können auf Marktbasis, auf Vollkostenbasis oder auf Grenzkostenbasis bestimmt werden.
Verrechnungspreise auf Marktbasis
Werden die Verrechnungspreise auf Marktpreisbasis festgelegt, wird die Leistung nur dann innerbetrieblich "angefordert", wenn sie kostengünstiger als ein externer Bezug ist.
Beispiel: Verrechnungspreise auf Marktbasis
Das Automobilwerk wird Getriebe vom (sich innerhalb des Konzernverbunds befindlichen) Profitcenter Getriebewerk nur dann beziehen, wenn das Getriebewerk günstiger (oder qualitativ besser) als die Konkurrenz externer Automobilzulieferer ist.
Daran erkennt man ein mögliches Problem der Profitcenter-Rechnung: was macht das Getriebewerk dann? Der Leerlauf kostet den Konzern natürlich Geld.
Verrechnungspreise auf Vollkostenbasis
Werden die Verrechnungspreise auf Basis der Vollkosten festgelegt, werden die Kosten dem zuliefernden Profitcenter komplett erstattet. Der Anreiz zur Prozessoptimierung, Kosteneinsparung und generell zum wirtschaftlichen Handeln ist verglichen mit der Festlegung auf Marktbasis geringer.
Beispiel: Verrechnungspreise auf Vollkostenbasis
Das Getriebewerk stellt Getriebe zu 1.000 € je Stück (Vollkosten) her. Das Automobilwerk ersetzt dem Getriebewerk die Kosten von 1.000 € pro bezogenem Stück, das Ergebnis des Profit Centers Getriebewerk ist 0.
Verrechnungspreise auf Grenzkostenbasis
Werden die Verrechnungspreise auf Basis der Grenzkosten festgelegt, werden die Kosten dem zuliefernden Profitcenter nur in Höhe der Grenzkosten bzw. der variablen Kosten erstattet. Das bedeutet, das das zuliefernde Profitcenter auf seinen Fixkosten "sitzen bleibt" bzw. in deren Höhe einen Betriebsverlust erzielt.
Beispiel: Verrechnungspreise auf Grenzkostenbasis
Das Getriebewerk stellt Getriebe zu 1.000 € je Stück (Vollkosten) her, die variablen Kosten bzw. Grenzkosten betrage 600 €. Das Automobilwerk ersetzt dem Getriebewerk die Grenzkosten in Höhe von 600 € pro bezogenem Stück.