Uneigentliches Integral
Uneigentliches Integral Definition
Bei einem uneigentlichen Integral sind
- Integrationsgrenzen unendlich (z.B. von 0 bis unendlich oder von minus unendlich bis 0 oder von minus unendlich bis unendlich) und / oder
- die zugrunde liegende Funktion ist unbeschränkt.
Das uneigentliche Integral kann nur berechnet werden, wenn die Stammfunktion einen endlichen Grenzwert hat.