Uneigentliches Integral

Uneigentliches Integral Definition

Bei einem uneigentlichen Integral sind

  • Integrationsgrenzen unendlich (z.B. von 0 bis unendlich oder von minus unendlich bis 0 oder von minus unendlich bis unendlich) und / oder
  • die zugrunde liegende Funktion ist unbeschränkt.

Das uneigentliche Integral kann nur berechnet werden, wenn die Stammfunktion einen endlichen Grenzwert hat.