Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Verlängerter Eigentumsvorbehalt Definition
Der sogenannte verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich – im Gegensatz zum "normalen" Eigentumsvorbehalt – nicht nur auf den gelieferten Gegenstand, sondern auch auf das Produkt, in das der gelieferte Gegenstand eingegangen ist.
Auch die aus einem eventuell bereits erfolgten Weiterverkauf der verarbeiteten Produkte resultierende Kundenforderung wird i.d.R. an den Verkäufer abgetreten.
Gegenüber einem herkömmlichen Eigentumsvorbehalt wird die Sicherheit für den Verkäufer durch die Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts wesentlich verbessert.
Im Gegensatz zum einfachen Eigentumsvorbehalt, der ausdrücklich in § 449 BGB geregelt ist, ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht gesetzlich normiert. Verkäufer vereinbaren ihn vertraglich bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Käufern.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt Beispiel
Beispiel für verlängerten Eigentumsvorbehalt
Ein Unternehmen liefert Gold an einen Goldschmied, der daraus Ringe fertigt.
Vereinbart das Unternehmen mit dem Goldschmied in den Lieferbedingungen einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, so dienen die aus dem Gold gefertigten Ringe dem liefernden Unternehmen als Sicherheit, bis die Goldlieferung durch den Goldschmied bezahlt ist.
Wurden die Ringe bereits an Kunden weiterverkauft, stehen diese Forderungen ebenfalls dem Goldlieferanten als Sicherheit zur Verfügung, bis die offene Rechnung aus der Goldlieferung bezahlt ist.
Hier wird sowohl die Verarbeitung (sogenannte Verarbeitungsklausel) als auch die Weiterveräußerung und Abtretung der daraus entstandenen Forderung (sogenannte Weiterveräußerungsklausel und Vorausabtretungsklausel) im verlängerten Eigentumsvorbehalt geregelt.
Es kann aber auch – im Rahmen der Vertragsfreiheit – nur eine der beiden Klauseln vereinbart sein.
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bietet Sicherheit für den Verkäufer und stört nicht das Geschäft des Käufers (dieser muss die bezogene Ware – das Gold – ja weiterverarbeiten bzw. verkaufen, um selbst das Geld zu bekommen, um seine Rechnung beim Verkäufer bezahlen zu können).