Definition
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich im Gegensatz zum einfachen Eigentumsvorbehalt nicht nur auf den gelieferten Gegenstand, sondern auch auf das Produkt, in das der gelieferte Gegenstand eingegangen ist.
Auch die aus einem eventuell bereits erfolgten Weiterverkauf der verarbeiteten Produkte resultierende Kundenforderung wird in der Regel an den Verkäufer abgetreten.
Gegenüber einem herkömmlichen Eigentumsvorbehalt wird die Sicherheit für den Verkäufer durch die Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts wesentlich verbessert.
Im Gegensatz zum einfachen Eigentumsvorbehalt, der ausdrücklich in § 449 BGB geregelt ist, ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht gesetzlich normiert. Verkäufer vereinbaren ihn vertraglich bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Käufern.
Beispiel
Ein Unternehmen liefert Gold an einen Goldschmied, der daraus Ringe fertigt.
Vereinbart das Unternehmen mit dem Goldschmied in den Lieferbedingungen einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, so dienen die aus dem Gold gefertigten Ringe dem liefernden Unternehmen als Sicherheit, bis die Goldlieferung durch den Goldschmied bezahlt ist.
Wurden die Ringe bereits an Kunden weiterverkauft, stehen diese Forderungen ebenfalls dem Goldlieferanten als Sicherheit zur Verfügung, bis die offene Rechnung aus der Goldlieferung bezahlt ist.
Hier wird sowohl die Verarbeitung (Verarbeitungsklausel) als auch die Weiterveräußerung und Abtretung der daraus entstandenen Forderung (Weiterveräußerungsklausel und Vorausabtretungsklausel) im verlängerten Eigentumsvorbehalt geregelt.
Es kann aber auch – im Rahmen der Vertragsfreiheit – nur eine der beiden Klauseln vereinbart sein.
Vorteil
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bietet Sicherheit für den Verkäufer und stört nicht das Geschäft des Käufers (dieser muss die bezogene Ware – das Gold – ja weiterverarbeiten bzw. verkaufen, um selbst das Geld zu bekommen, um seine Rechnung beim Verkäufer bezahlen zu können).
Im Laufe der Zeit wird die Sicherheit sogar betragsmäßig größer:
Bestand die Goldlieferung aus 10 Gramm Gold und kostet ein Gramm Gold 100 €, beträgt die offene Forderung 1.000 € (wir lassen hier die Umsatzsteuer weg).
Fertigt der Goldschmied daraus einen Ring, wird das Gold durch die handwerkliche Bearbeitung wertvoller (sagen wir 1.500 €).
Verkauft der Goldschmied den Ring für 2.000 € netto (aus der Marge muss er seine Ladenmiete, weitere Kosten und seinen Gewinn abdecken), ist die Lieferung von ursprünglich 1.000 € nun durch den doppelten Betrag gesichert.
Das ist vor allem wichtig bei stark schwankenden Preisen der gelieferten Waren oder bei verderblichen Waren (aus verderblicher Milch wird haltbarer Hartkäse, daraus wird bei Verkauf eine Geldforderung).
Fazit
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt schließt die Lücke des einfachen Eigentumsvorbehalts: Er erstreckt sich auf das Verarbeitungsprodukt (Verarbeitungsklausel) und auf die Forderungen aus dem Weiterverkauf (Weiterveräußerungs- und Vorausabtretungsklausel). Da er nicht gesetzlich geregelt ist, muss er vertraglich oder in den AGB vereinbart werden. Ein besonderer Vorteil: Die Sicherheit wächst mit der Wertschöpfung des Käufers.
Selbsttest: Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Aufgabe: Verlängerten Eigentumsvorbehalt anwenden
Die Meier Stahlhandel GmbH liefert am 1. März Stahlbleche im Wert von 30.000 € an die Schmidt Maschinenbau GmbH. In den Lieferbedingungen sind Verarbeitungsklausel und Vorausabtretungsklausel vereinbart.
Die Schmidt Maschinenbau GmbH verarbeitet die Stahlbleche zu Maschinenteilen (Wert: 45.000 €) und verkauft diese für 60.000 € netto an einen Endkunden, der noch nicht bezahlt hat. Die Schmidt Maschinenbau GmbH zahlt die 30.000 € nicht bis zum Zahlungsziel am 31. März.
- Auf welche Sicherheiten kann die Meier Stahlhandel GmbH aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt zugreifen?
- Wie hoch ist die Sicherheit im Vergleich zur ursprünglichen Forderung von 30.000 €?
- Was wäre die Situation, wenn nur ein einfacher Eigentumsvorbehalt vereinbart worden wäre?
Lösung
1. Verfügbare Sicherheiten:
Aus der Verarbeitungsklausel: Eigentumsrecht an den Maschinenteilen (Wert: 45.000 €).
Aus der Vorausabtretungsklausel: Forderung gegen den Endkunden aus dem Weiterverkauf (60.000 €). Die Meier Stahlhandel GmbH kann diese Forderung direkt beim Endkunden einziehen.
2. Sicherheit im Vergleich zur ursprünglichen Forderung:
Ursprüngliche Forderung: 30.000 €.
Weiterverkaufsforderung: 60.000 € → die Sicherheit ist doppelt so hoch wie die offene Schuld.
Die Wertschöpfung der Schmidt Maschinenbau GmbH (Verarbeitung + Marge) kommt dem Sicherungsgläubiger zugute.
3. Bei einfachem Eigentumsvorbehalt:
Die Meier Stahlhandel GmbH könnte nur die Stahlbleche zurückfordern — die aber nicht mehr existieren, weil sie verarbeitet wurden. Der einfache Eigentumsvorbehalt wäre ins Leere gelaufen: kein Sicherheitenzugriff möglich.