Vertriebsgesellschaft

Vertriebsgesellschaft Definition

Eine Vertriebsgesellschaft ist eine rechtlich selbständige juristische Person (in Deutschland zum Beispiel GmbH oder AG; in anderen Ländern gibt es ähnliche Rechtsformen, die aber natürlich anders heißen), die für den Vertrieb der Produkte eines Unternehmens zuständig ist.

Der Vertrieb beschränkt sich nicht zwingend nur auf den Verkauf, sondern kann auch Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen umfassen.

Beispiel

Die Schrauben AG aus München vertreibt ihre Produkte bisher nur deutschlandweit vom Unternehmensstandort aus.

Nun möchte sie nach Frankreich expandieren und gründet dafür eine Vertriebsgesellschaft – in einer der deutschen GmbH ähnelnden Rechtsform – in Frankreich.

Die Schrauben AG liefert die in Deutschland produzierte Ware an die Vertriebsgesellschaft, diese verkauft sie mit ihren französischsprachigen Mitarbeitern an Kunden in Frankreich, macht Werbung in Frankreich usw.

Die Vertriebsgesellschaft ist rechtlich selbständig, das heißt, sie hat eine eigene Geschäftsführung, eine eigene Rechnungslegung usw.; allerdings beherrscht die Schrauben AG die Vertriebsgesellschaft hier aufgrund ihrer 100 % - Beteiligung und kann damit deren Geschäftspolitik bestimmen (und so soll es ja auch sein – die Vertriebsgesellschaft ist nur ein verlängerter Arm für den Vertrieb).

Gründen, kaufen, kooperieren

Vertriebsgesellschaften werden meist neu gegründet, es können aber auch

  • bestehende Gesellschaften gekauft oder
  • mit einem Partner vor Ort Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen, an denen beispielsweise die Schrauben AG mit 50 % und ein französisches Partnerunternehmen mit 50 % beteiligt sind) gegründet werden.

Langfristiges Engagement

Die Gründung von Vertriebsgesellschaften erfordert eine gewisse Investition und eine langfristige Orientierung, da Vertriebsgesellschaften mit Kapital ausgestattet werden müssen und als rechtlich selbständige Einheiten nicht so einfach geschlossen werden können wie zum Beispiel ein Repräsentanzbüro (die Gesellschaft müsste nach den rechtlichen Grundsätzen des “Gastlandes” abgewickelt / liquidiert werden).