Vorschüssige und nachschüssige Verzinsung
Vorschüssige und nachschüssige Verzinsung Definition
Wenn man jemandem Kapital für eine Periode (z. B. 3 Jahre vom 1. Januar 01 bis 31. Dezember 03) überlässt und eine periodische / jährliche Verzinsung dafür bekommt, kann diese sein:
- vorschüssig: die Zinsen sind jeweils zu Beginn der Periode fällig (also immer bereits am 1. Januar);
- nachschüssig: die Zinsen sind jeweils am Ende der Periode fällig (also immer erst am 31. Dezember).
Üblich ist eher nachschüssig, wie man es von Spar- und Tagesgeldkonten, Festgeld usw. kennt.
Bei finanzmathematischen Berechnungen geht man oft implizit von nachschüssig aus (sonst müsste man anders rechnen).