Vorwärtskalkulation

Vorwärtskalkulation Definition

Die Vorwärtskalkulation ist eine Ausprägung der Handelskalkulation, um den Verkaufspreis zu berechnen:

Ausgehend vom Einkaufspreis (Listeneinkaufspreis genannt: der Einkaufspreis laut Preisliste) wird zum Verkaufspreis (Listenverkaufspreis) übergeleitet.

Die Vorwärtskalkulation umfasst als Zwischenschritte bzw. Zwischensummen (vgl. das unten dargestellte Schema der Vorwärtskalkulation) die:

  • Bezugskalkulation / Einkaufskalkulation: Ermittlung des Einstandspreises der Handelsware;
  • Selbstkostenkalkulation: Einstandspreis zuzüglich Gemeinkosten;
  • Verkaufskalkulation: Ermittlung des Listenverkaufspreises.

Vorwärtskalkulation Schema

Das zur Vorwärtskalkulation verwendete übliche Berechnungsschema soll mit Beispielszahlen dargestellt werden.

Beispiel für eine Vorwärtskalkulation

Die Werte bzw. Prozentsätze für den Lieferantenrabatt, das Lieferantenskonto, die Bezugskosten, die Gemeinkosten, den Gewinnzuschlagssatz, das Kundenskonto sowie den Kundenrabatt stellen angenommene Werte dar.

Gewährt der Händler keinen (durchschnittlichen) Kundenrabatt, so kann er ihn aus der Kalkulation herauslassen.

Schema für die Vorwärtskalkulation (Beispiel)
  Kategorie Prozentsatz Wert (€)
  Listeneinkaufspreis   100,00 €
- Lieferantenrabatt 10 % - 10,00 €
= Zieleinkaufspreis   90,00 €
- Lieferantenskonto 2 % - 1,80 €
= Bareinkaufspreis   88,20 €
+ Bezugskosten   11,80 €
= Einstandspreis (Bezugspreis)   100,00 €
+ Gemeinkosten 40 % 40 €
= Selbstkosten   140,00 €
+ Gewinnzuschlag 25 % 35,00 €
= Barverkaufspreis   175,00 €
+ Kundenskonto 3 % 5,41 €
= Zielverkaufspreis   180,41 €
+ Kundenrabatt 10 % 20,05 €
= Listenverkaufspreis (netto)   200,46 €
+ Umsatzsteuer 19 % 38,09 €
= Listenverkaufspreis (brutto)   238,55 €

Erklärung zum Kalkulationsschema

Bezugskosten sind z.B. Versandkosten oder Kosten für eine Transportversicherung, die der Händler tragen muss.

Die Gemeinkosten umfassen z.B. Miete für die Geschäftsräume oder Personalkosten.

Bei dem Kundenskonto und dem Kundenrabatt muss man rückwärts rechnen:

Beispiel Kundenskonto

Da der Kunde im Beispiel 3 % Skonto vom Zielverkaufspreis ziehen darf, stellt das, was nach Abzug der 3 % übrig bleibt (der Barverkaufspreis) 97 % dar.

Um auf den Betrag des Kundenskontos zu kommen, dividiert man deshalb 175,00 € durch 97 und multipliziert das Ergebnis mit 3; dies ergibt 5,41 € und stellt den Kundenskonto dar.

Der Kunde zieht den Skonto in Höhe von 3 % von den 180,41 €, d.h. die berechneten 5,41 €.

Analog ist die Vorgehensweise beim Kundenrabatt.