Wareneinsatz
Wareneinsatz Definition
Der Wareneinsatz gibt in € an, wie viel ein Unternehmen für die Ware, die es verkauft hat (Umsatz), aufgewendet hat.
Kurzbeispiel
Ein Autohaus verkauft jährlich 100 PKW eines Modells für jeweils 30.000 €, der Einkaufspreis je Auto betrage 20.000 €.
Der Wareneinsatz beträgt somit 2 Mio. € (100 × 20.000 €), der Umsatz 3 Mio. € (100 × 20.000 €).
Der Wareneinsatz beantwortet also die Frage: Ware in welchem Gesamtwert musste das Unternehmen einsetzen, um den Umsatz zu erzielen?
Der Wareneinsatz entspricht in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren den Aufwendungen für bezogene Waren.
Aus Umsatz und Wareneinsatz lässt sich als Kennzahl die Wareneinsatzquote berechnen. Diese gibt den Wareneinsatz im Verhältnis zum Umsatz in % an.
Fortführung Kurzbeispiel
$$Wareneinsatzquote = \frac{Wareneinsatz}{Umsatz}$$
$$= \frac{2.000.000}{3.000.000} = 0,67 = 67 \%$$
Eine niedrige Wareneinsatzquote ist natürlich besser: man zahlt weniger für die eingesetzte Ware (weniger Wareneinsatz) oder kann diese höherpreisig verkaufen (mehr Umsatz).
Die Differenz zwischen Umsatz und Wareneinsatz ist noch nicht der Gewinn: es sind ja auch noch Personalkosten, Abschreibungen, Mieten, Vertriebskosten und so weiter zu leisten.
Alternative Begriffe: Cost of Goods Sold (COGS).
Wareneinsatz Formel
Der Wareneinsatz lässt sich wie folgt berechnen:
Beispiel: Wareneinsatzberechnung
Ein Unternehmen, das nur ein Produkt vertreibt, hat am Jahresanfang 100.000 Stück des Produkts zum Einstandspreis von 10 €/Stück auf Lager.
Während des Geschäftsjahrs kauft es Waren im Wert von 800.000 € ein. Der Jahresendwert des Lagerbestands laut Bilanz zum 31. Dezember beträgt 500.000 €.
Der Wareneinsatz berechnet sich wie folgt:
Anfangsbestand | 1.000.000 € | |
+ | Zugänge des Geschäftsjahrs | 800.000 € |
- | Endbestand | 500.000 € |
= | Wareneinsatz | 1.300.000 € |
Die genaue Zusammensetzung des Wareneinsatzes bleibt bei der Rechnung allerdings im Dunkeln: der Wareneinsatz kann aus den Verkäufen rühren, aber auch auf Inventurdifferenzen wie Schwund oder Diebstahl oder auf der Abwertung veralteter Bestände aufgrund des strengen Niederstwertprinzips beruhen.
Wareneinsatz in der GuV
Der Wareneinsatz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens als Materialaufwand (GuV-Posten Nr. 5 a) im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB: Aufwendungen für bezogene Waren) verbucht.
Für ein Beispiel siehe das Beispiel zur Materialaufwandsquote, bei dem die Verbuchung in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt wird.