Werklieferungsvertrag

Werklieferungsvertrag Definition

Ein Werklieferungsvertrag ist auf die Lieferung einer herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sache gerichtet (vgl. § 650 BGB).

Beispiel

Eine Fluggesellschaft beauftragt einen Textilhersteller, mit ausgewählten Stoffen in den Unternehmensfarben der Fluggesellschaft Uniformen für Piloten zu fertigen.

Die Kriterien sind erfüllt: die Uniformen sind herzustellen und sie sind "beweglich" (im Gegensatz zu Immobilien).

Dafür gelten nach § 650 BGB die Kaufvorschriften des BGB.

Bei nicht vertretbaren Sachen (vertretbare Sachen sind nach § 91 BGB bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden; die Uniformen im Beispiel wären nicht vertretbar: sie sind spezifisch nach Kundenwünschen in den Unternehmensfarben gefertigt und können nicht einfach auf dem Markt abgesetzt werden), sind einige Regelungen für Werkverträge entsprechend anzuwenden.

Alternative Begriffe: Werkliefervertrag.