Wertsteuer

Wertsteuer Definition

Eine Wertsteuer wird in Prozent der Bemessungsgrundlage bemessen, zum Beispiel

  • die Mehrwertsteuer, die mit dem Regelsatz von 19 % auf den Nettopreis aufgeschlagen wird;
  • die Einkommensteuer, die mit einem Prozentsatz (abhängig vom Einkommensteuertarif) vom Einkommen abgezogen wird;
  • die Grunderwerbsteuer, die mit einem Prozentsatz vom Kaufpreis der Immobilie berechnet wird.

Gegenstück: Mengensteuer

Das Gegenstück zur Wertsteuer ist die Mengensteuer, bei der Einheiten (beispielsweise Liter Benzin oder kg Kaffee) besteuert werden.

Vorteile einer Wertsteuer (für den Staat)

Im Gegensatz zu einer Mengensteuer steigen die Steuereinnahmen nicht nur bei einem Mehrkonsum oder bei Mehrarbeit, sondern auch bei Preis- und Lohnerhöhungen und generell mit der Inflation.

Das ist angenehm für den Staat, da die Steuereinnahmen wachsen, ohne dass unbeliebte Steuererhöhungen formal beschlossen werden müssen.

Wirkungen einer Wertsteuer

Wird eine Wertsteuer eingeführt, erhöht das den Preis: ein Schrank, der netto für 1.000 € verkauft wird, kostet zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 190 € entsprechend 1.190 €.

Bei einer Erhöhung der Wertsteuer – beispielsweise von 19 % Mehrwertsteuer auf 22 % – wäre die Mehrwertsteuer auf den Schrank bereits 220 €, der Verkaufspreis entsprechend 1.220 €.

Dadurch dreht sich die Budgetgerade wie generell bei einer Preiserhöhung nach innen.

Wie üblich bei Preiserhöhungen würde die Nachfrage sinken.

Es ist aber gar nicht so klar, ob sich bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer der Preis für die Kunden wirklich ändert; es kommt darauf an, ob die Unternehmen und Händler die Erhöhung an die Kunden weitergeben können oder nicht.

Reagieren die Verbraucher sehr sensibel auf Preiserhöhungen, dass heißt, sie kaufen viel weniger, wenn sich die Preise auch nur geringfügig erhöhen (die sogenannte Preiselastizität ist hoch), kann es sein, dass die Unternehmen und Händler die erhöhte Steuerlast – ganz oder zumindest teilweise – absorbieren müssen; sie würden dann im Beispiel weiterhin 1.190 € für den Schrank verlangen, aber dafür den Nettopreis auf 1.190 € / 1,22 = 975,41 € senken (damit verlieren sie also 24,59 €) und die Umsatzsteuer auf diesen Betrag berechnen und an den Staat abführen: 975,41 € × 22 % = 214,59 € (Kontrolle: 975,41 € Nettopreis + 214,59 € Umsatzsteuer = 1.190 € Bruttopreis).

Alternative Begriffe: Ad valorem Steuer.