Zession

Definition

Bei der Zession handelt es sich um eine Forderungsabtretung:

Der Zedent wie etwa ein Versandhandelsunternehmen tritt Forderungen an den Zessionär (eine Bank) ab.

Einen entsprechend durch Forderungsabtretung abgesicherten Kredit bezeichnet man als Zessionskredit.

Alternative Begriffe: Sicherungsabtretung, Sicherungszession.

Arten

Einzelzession

Wird lediglich eine einzelne Forderung – zum Beispiel die Forderung aus einer offenen Rechnung an einen Kunden über 100.000 Euro – abgetreten, spricht man von einer Einzelzession.

Rahmenzession

Werden hingegen (wie in in den meisten Fällen üblich) mehrere oder gar alle Forderungen eines Unternehmens abgetreten, liegt eine Rahmenzession vor.

Bei der Rahmenzession unterscheidet man wiederum 2 Arten:

Mantelzession

Bei der Mantelzession werden bestimmte bestehende Forderungen bis zu einer bestimmten Höhe oder auch alle bestehende Forderungen abgetreten.

Diese Abtretung muss bei langfristigen Krediten, die gesichert werden sollen, jeweils regelmäßig erneut vorgenommen werden, da die abgetretenen Kundenforderungen in der Regel kurzfristig von den Kunden bezahlt werden und somit nicht mehr als Forderungen bestehen.

Globalzession

Bei der Globalzession werden neben den bereits bestehenden Forderungen auch zukünftige Forderungen abgetreten (Vorausabtretung).

Das macht es einfacher, da bei dauerhaften Kundenbeziehungen wie zwischen Zulieferer und Autobauer immer neue Forderungen nachkommen.

Je nachdem, welche Höhe man absichern muss, könnte man zum Beispiel alle Forderungen gegen Kunden mit Firmennamen, die mit A bis D anfangen, abtreten.

Stille vs. offene Zession

Bei einer stillen Zession werden die Schuldner der Forderungen (in der Regel die Kunden des die Forderungen abtretenden Unternehmens) nicht über die Abtretung informiert, sie zahlen weiter an das Unternehmen (den Zedenten).

Bei einer offenen Zession hingegen werden die Schuldner der Forderungen über die Abtretung informiert, sie zahlen an die Bank (den Zessionär). Für das Unternehmen ist das eher unangenehm, da bei den Kunden der Eindruck einer Schieflage des Unternehmens entstehen kann ("Die müssen schon ihre Forderungen verkaufen.")

Beispiel

Die Müller GmbH nimmt bei ihrer Hausbank am 01.01.01 einen Kredit über 100.000 € mit 2 Jahren Laufzeit und halbjährlicher Tilgung von jeweils 25.000 € am 30.6.01, 31.12.01, 30.6.02 und 31.12.02 auf.

Im Rahmen einer per Zessionsvertrag eingegangenen stillen Mantelzession tritt die Müller GmbH bestimmte Forderungen mittels einer an die Bank übermittelten Forderungsliste an die Hausbank ab:

  • Forderung gegen Kunde A in Höhe von 40.000 € und
  • Forderung gegen Kunde B in Höhe von 60.000 €.

Nachdem Kunde A und B ihre Rechnungen an die Müller GmbH bezahlt haben, müssen diese abgetretenen Forderungen als Sicherheit ersetzt werden, zum Beispiel durch die neuen Forderungen:

  • Forderung gegen Kunde C in Höhe von 80.000 € und
  • Forderung gegen Kunde D in Höhe von 20.000 €.

Solange alles gut ist, geht das immer so weiter.

Nur wenn die Müller GmbH ihre Zinsen und Tilgungen aus dem Kreditvertrag nicht leistet, nimmt die Bank die Sicherung aus der Forderungsabtretung in Anspruch und treibt das Geld direkt bei den Kunden der Müller GmbH ein.

Anmerkung: Üblicherweise werden Forderungen höher als die Kreditsumme abgetreten (zum Beispiel 120.000 €), um einen Sicherheitspuffer zu haben.

Unterschied zu Factoring

Im Unterschied zum Factoring handelt es sich bei der Zession nicht um einen Forderungsverkauf, sondern lediglich um eine Forderungsabtretung als Kreditsicherung.

Wird der Kredit ordnungsgemäß zurückbezahlt, kommt diese Kreditsicherheit nicht zum Tragen.