Zuschüsse
Definition
Öffentliche Zuschüsse liegen beispielsweise vor, wenn der Staat – als eine Form der Subvention – einem Unternehmen einen Teil der Kosten eines Forschungsprojekts (Aufwandszuschuss) oder einer Maschine (Investitionszuschuss) erstattet.
Im Rechnungswesen werden diese unterschiedlich abgebildet bzw. handelsrechtlich bilanziert.
Beispiele
Investitionszuschuss bilanzieren
Ein neu gegründetes Unternehmen in München benötigt eine Maschine im Wert von 100.000 € netto mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Das Bundesland Bayern gewährt zur Förderung von Neugründungen einen Zuschuss von 50 % (das heißt 50.000 €) der Anschaffungskosten.
Das Unternehmen hat handelsrechtlich 2 Möglichkeiten, den Investitionszuschuss zu bilanzieren:
1. Anschaffungskosten kürzen
Die Anschaffungskosten reduzieren sich von 100.000 € auf 50.000 €.
| 1. | Anschaffungskosten | 100.000 € | |
| - | 2. | Investitionszuschuss | 50.000 € |
| = | 3. | Korrigierte Anschaffungskosten | 50.000 € |
In der Folge fallen auch die Abschreibungen geringer aus (statt jährlich 20.000 € nur 10.000 € bei angenommener linearer Abschreibung über 5 Jahre):
| 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 50.000 | 40.000 | 30.000 | 20.000 | 10.000 |
| Abschreibung im Geschäftsjahr | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 |
| Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres | 40.000 | 30.000 | 20.000 | 10.000 | 0 |
2. Sonderposten bilden
Die Anschaffungskosten werden bei 100.000 € belassen.
Zudem wird eine Art passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 50.000 € angesetzt, der über die Nutzungsdauer von 5 Jahren mit jeweils 10.000 € jährlich aufgelöst wird.
Dieser wird als "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" bezeichnet.
Durch diesen jährlichen Auflösungsertrag von 10.000 € werden die im Vergleich zu Alternative 1 höheren Abschreibungen von 20.000 € (Anschaffungskosten Maschine 100.000 € / 5 Jahre = 20.000 €) kompensiert.
Zusammengefasst sieht das so aus:
| 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
| Auflösungen Sonderposten | -10.000 | -10.000 | -10.000 | -10.000 | -10.000 |
| Nettoaufwand | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 |
Vergleich
Die Gewinnauswirkung ist in beiden Fällen dieselbe.
Allerdings ist bei Variante 2 die Bilanz länger bzw. die Bilanzsumme größer: auf der Aktivseite sind die Anschaffungskosten höher, auf der Passivseite kommt der Sonderposten dazu.
Aufwandszuschuss bilanzieren
Ein Unternehmen plant ein Forschungsprojekt im Bereich Speicherbatterien.
Die Kosten (Personal- und Materialaufwand inklusive Gemeinkosten) für die 3-jährige Projektlaufzeit über die Jahre 01 bis 03 werden auf 100.000 € pro Jahr, in Summe 300.000 € geschätzt.
Das Projekt wird vom Bundesforschungsministerium zu 40 % gefördert. Unabhängig von den Zahlungsterminen der Zuschüsse werden jeweils 40.000 € pro Jahr als sonstiger betrieblicher Ertrag oder als Minderung der Kosten verbucht.
Zusammengefasst sieht das so aus:
| 01 | 02 | 03 | |
|---|---|---|---|
| Aufwendungen | 100.000 | 100.000 | 100.000 |
| Aufwandszuschüsse | -40.000 | -40.000 | -40.000 |
| Nettoaufwand | 60.000 | 60.000 | 60.000 |
Besonderheiten
Teilweise sind Zuschüsse auch rückzahlbar bzw. rückzahlungspflichtig, zum Beispiel wenn die mit dem Zuschuss verbundenen Auflagen (beispielsweise Schaffung von Arbeitsplätzen) nicht erfüllt werden.
In dem Fall ist gegebenenfalls ein Ausweis als Eventualverbindlichkeit erforderlich, wenn das Rückzahlungsrisiko nicht unwahrscheinlich ist (ist es wahrscheinlich, ist eine Rückstellung zu bilden).