Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen Definition

Fremdkapitalzinsen sind die für das Fremdkapital eines Unternehmens zu leistenden Zinsen. Darunter fallen z.B. Zinsen für Bankkredite, Anleihen oder Schuldscheindarlehen.

Die Fremdkapitalzinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens im GuV-Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen verbucht und mindern den zu versteuernden Gewinn.

Fremdkapitalzinsen sind ein Teil der Kapitalkosten eines Unternehmens, die darüber hinaus die Eigenkapitalkosten (i.S.e. seitens der Investoren geforderten Eigenkapitalrendite) enthalten.

Alternative Begriffe: Darlehenszinsen, FK-Zinsen, Kreditzinsen, Sollzinsen.

Beispiel Fremdkapitalzinsen

Beispiel: Fremdkapitalzinsen berechnen

Ein Unternehmen zahlt jährlich für ein Bankdarlehen in Höhe von 10 Mio. € einen Fremdkapitalzinssatz in Höhe von 5 %.

Der jährliche Fremdkapitalzins beträgt somit 500.000 € und wird als Zinsaufwand – und damit gewinnmindernd – in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Fremdkapitalzinsen werden in dem GuV-Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Gesamtkostenverfahren: § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB bzw. Umsatzkostenverfahren: § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB) verbucht und sind ein Teil des Finanzergebnisses.

Die Fremdkapitalkosten sind nicht immer so leicht und eindeutig sichtbar wie in dem obigen Beispiel eines Darlehens.

Z.B. sind auch in den Pensionsrückstellungen (als Teil des Fremdkapitals) Zinsen enthalten.

Darüber hinaus können Zinskosten auch in Form eines Disagios anfallen.

Tax Shield

Fremdkapitalzinsen führen zu einem steuerlichen Vorteil, der auch als tax shield bezeichnet wird: der Zinsaufwand ist als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert den zu versteuernden Gewinn.

Bei einem angenommenen Ertragssteuersatz von 30 % (für Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) reduzieren z.B. die o.g. 500.000 € Zinsaufwand die Steuerlast um 150.000 €.

Die Vergütung der Eigentümer (Dividenden) hingegen erfolgt aus dem bereits versteuerten Gewinn.