Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen Definition

Schuldscheindarlehen (englisch: promissory note bzw. bonded loan) sind große Kredite, die von "Kapitalsammlern" wie Versicherungen, Pensionskassen oder Banken gegeben werden.

Als Kreditnehmer kommen im Wesentlichen große Unternehmen oder Kreditinstitute bester Bonität (Kreditwürdigkeit) in Frage.

Merkmale Schuldscheindarlehen

Direkte Vertragsbeziehung

Die Darlehensgewährung erfolgt direkt zwischen den Parteien mittels eines Kreditvertrages, d.h. es erfolgt kein Handel über die Börse bzw. den Kapitalmarkt (im Gegensatz zur Anleihe). Die Vermittlung der Vertragsbeziehung erfolgt in der Regel über Kreditinstitute oder Finanzmakler, in Ausnahmefällen treten Kreditgeber und Kreditnehmer auch direkt in Verbindung.

Tilgung

Die zu leistenden Tilgungen sind fixiert, Sonderzahlungen oder vorzeitige Ablösungen sind i.d.R. nicht vorgesehen. Die Tilgungsvereinbarung kann endfällige Tilgung zum Ende der Laufzeit, annuitätische Tilgung oder Tilgung in gleichen Raten (ggf. nach einer anfänglichen tilgungsfreien Zeit) vorsehen.

Schuldscheindarlehen werden oftmals besichert (z.B. durch Grundschuld).

Vorteile/Nachteile des Schuldscheindarlehens

Vorteile Schuldscheindarlehen

  • Schuldscheindarlehen können auch von nicht emissionsfähigen Unternehmen als Mittel der Fremdfinanzierung genutzt werden.
  • Das Mindestemissionsvolumen liegt unter dem von Anleihen.
  • Die einmaligen Kosten für Vermittlungsprovision und Besicherung sind im Vergleich z.B. zur Anleihe gering (ca. 1 – 2 % des Darlehensbetrags).

Nachteile Schuldscheindarlehen

  • Der Zinssatz liegt regelmäßig 0,25 % bis 0,5 % über dem Anleihezinssatz, da Schuldscheindarlehen im Gegensatz zu Anleihen nicht kurzfristig am Kapitalmarkt veräußert werden können.
  • Eine vorzeitige Tilgung ist regelmäßig nicht möglich.

Schuldschein

Der (oftmals auch als Schuldanerkenntnis bezeichnete) Schuldschein dient als Beweisurkunde für das Bestehen der Forderung des Kreditgebers (vgl. § 344 HGB). Er ist vom Schuldner rechtskräftig zu unterzeichnen. Die Angabe des Schuldgrundes ist nicht zwingend erforderlich.

Der Schuldschein ist kein Wertpapier (d.h. es erfolgt keine Verbriefung wie bei einer Anleihe) und somit auch nicht börsenfähig.

Bilanzierung von Schuldscheindarlehen

Bilanzierung beim Darlehensnehmer

Schuldscheindarlehen werden beim Emittenten in der Regel in dem Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten gemäß § 266 Abs. 3 C. 8. HGB ausgewiesen. Wurden sie jedoch von Kreditinstituten ausgereicht, sind sie in dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß § 266 Abs. 3 C. 2. HGB auszuweisen.

Liegt der erhaltene Ausgabebetrag (z.B. 9,5 Mio. Euro) unter dem Nennbetrag (Rückzahlungsbetrag, z.B. 10 Mio. Euro), kann der Differenzbetrag (Disagio) als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert (Aktivierungswahlrecht des § 250 Abs. 3 HGB) oder unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Im Falle einer Aktivierung hat eine aufwandswirksame Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens über die Laufzeit des Schuldscheindarlehens zu erfolgen (z.B. linear oder mittels der sogenannten Zinsstaffelmethode).

Bilanzierung beim Darlehensgeber

Der Darlehensgeber bilanziert das Schuldscheindarlehen analog "normalen" ausgereichten Darlehen zum Nennwert.

Aufgrund ihres in der Regel langfristigen Charakters erfolgt der Ausweis eines ausgereichten Schuldscheindarlehens innerhalb der Finanzanlagen unter dem Bilanzposten sonstige Ausleihungen (§ 266 Abs. 2 A.III.6 HGB).

Sofern es sich bei dem Darlehensnehmer um verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt, hat der Ausweis unter den entsprechenden Bilanzposten Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Vorrang.

Liegt der Ausgabebetrag unter dem Nennbetrag (Rückzahlungsbetrag), ist der Differenzbetrag als Disagio über die Laufzeit des Schuldscheindarlehens ertragswirksam zu vereinnahmen.