Abspaltung

Abspaltung Definition

Bei einer Abspaltung nach § 123 Abs. 2 UmwG (Umwandlungsgesetz) spaltet ein Rechtsträger (z.B. eine GmbH) einen oder mehrere Teile seines Vermögen ab und diese werden als Gesamtheit übertragen

  • entweder auf einen oder mehrere andere bereits bestehende Rechtsträger (z.B. auf eine andere GmbH), sog. Abspaltung zur Aufnahme
  • oder auf einen oder mehrere damit neu gegründete Rechtsträger (z.B. eine neue GmbH), sog. Abspaltung zur Neugründung.

Den alten Rechtsträger gibt es nach der Abspaltung weiterhin, er hat nur jetzt weniger Vermögen; dessen Anteilsinhaber erhalten im Gegenzug Anteile oder Mitgliedschaften des oder der Rechtsträger, auf die übertragen wurde. Das Vermögen ist nicht weniger geworden, es wurde nur neu unterteilt.

Einfaches Beispiel

Das gesamte Vermögen der Transport GmbH besteht aus einem LKW und einem Bus. Das Unternehmen spaltet einen Teil seines Vermögens – den Bus – auf eine neu gegründete Bus GmbH ab und behält das LKW-Geschäft.

Die Gesellschafter der Transport GmbH erhalten Anteile an der Bus GmbH (und halten weiterhin Anteile an der Transport GmbH).

Sofern bei einem börsennotierten Unternehmen auch der abgespaltene Unternehmensteil an die Börse gebracht wird (GmbHs sind nicht börsenfähig), können sich die Anleger entscheiden, ob sie weiterhin an beiden beteiligt sein wollen; falls nicht, können sie eines der Anteilspakete oder auch beide über die Börse verkaufen.

Gründe für eine Abspaltung können z.B. sein, dass ein Konzern einen Geschäftsteil an die Börse bringen oder an ein anderes Unternehmen verkaufen möchte; oder ein Unternehmensteil wird in ein Joint Venture mit einem Partnerunternehmen eingebracht.

Eine Abspaltung ist eine der Möglichkeiten der sogenannten Spaltung eines Rechtsträgers (neben der Aufspaltung und Ausgliederung, § 1 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 123 UmwG) bzw. übergeordnet der Umwandlung von Rechtsträgern.

Bei großen Unternehmen und Konzernen ist ein Umbau der Unternehmens- bzw. Konzernstruktur an der Tagesordnung, Abspaltungen sind ein häufig eingesetztes Mittel dafür.