Flüssige Mittel

Flüssige Mittel Definition

Flüssige Mittel heißen in der Bilanz Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (§ 266 Abs. 2 B. IV. HGB); sie werden innerhalb des Umlaufvermögens ausgewiesen.

Da die Aktiv- bzw. Vermögensseite der Bilanz von oben nach unten nach zunehmender Liquidität geordnet ist, ist das ganz unten beim "echten Vermögen" (danach kommen nur noch drei Buchposten: Rechnungsabgrenzungsposten, Aktive latente Steuern und Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung).

Der Bilanzposten zeigt lediglich einen Gesamtbetrag ohne Aufgliederung in Kassenbestand, Bankkonten etc.

Der Kassenbestand bzw. das Bargeld ist bei den meisten Firmen gering, da der Zahlungsverkehr i.d.R. über Bankkonten läuft. Supermarkt-, Baumarkt- oder Fast-Food-Ketten verfügen hingegen über Tausende von Registrierkassen mit entsprechenden Bargeldbeständen.

Die meisten Unternehmen haben aber zumindest "Portokassen", aus denen kleine Ausgaben (Paket-Nachnahme, Spende an die Sternsinger usw.) bar getätigt werden. Die ordnungsgemäße Buchführung muss über ein Kassenbuch gewährleistet werden, in dem alle Kassenbewegungen – Ein- und Auszahlungen, Transfers aufs / vom Bankkonto – verzeichnet werden.

Zum Kassenbestand gehören aber nicht nur Geldscheine und -münzen, sondern auch sogenannte Wertzeichen wie z.B. unbenutzte Briefmarken sowie auch Frankiermarken.

Zumindest am Bilanzstichtag (besser monatlich) wird der Kassenbestand gezählt (Kasseninventur): 7 Hunderteuroscheine, 4 Fünfzigeuroscheine, 19 Eineuromünzen usw.

Bundesbankguthaben sind unüblich. Schecks umfassen eingereichte und erhaltene, aber noch nicht eingereichte Schecks.

Die Banksalden bzw. Bankguthaben werden zum Bilanzstichtag über Kontoauszüge oder auch Bankbestätigungen nachgewiesen. Rutscht ein Bankkonto durch Überziehung zum Bilanzstichtag ins Minus, ist es aufgrund des Saldierungsverbots unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auszuweisen.

Die Bewertung flüssiger Mittel ist i.d.R. problemlos: flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Abwertungsbedarf kann sich aber z.B. bei nicht werthaltigen Schecks oder bei Fremdwährungsguthaben (z.B. US-Dollar-Konten) ergeben.

Alternative Begriffe: Barmittel, liquide Mittel.