Definition
Der Grundsatz der Periodenabgrenzung des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB als eines der GoB besagt, dass Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind.
Alternative Begriffe: Jahresabgrenzung, periodengerechte Abgrenzung, periodengerechte Erfolgsermittlung, Periodisierungsprinzip, zeitliche Abgrenzung.
Bedeutung
Hauptmerkmal der Bilanzierung
Die Periodenabgrenzung ist ein Hauptmerkmal der Bilanzierung nach HGB und Steuerrecht (aber auch weltweit: sogenannte Accrual Basis of Accounting in IFRS und US-GAAP).
Abgrenzung zu anderen Verfahren
Sie macht den wesentlichen Unterschied zu einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Kapitalflussrechnung aus.
Bilanzposten
Die Periodenabgrenzung bedient sich der Bilanzposten Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, ARAP und PRAP; die entsprechenden Buchungen bezeichnet man als Abgrenzungsbuchungen.
Dynamische Bilanztheorie
Die Periodenabgrenzung "unterstützt" die dynamische Bilanztheorie, der zufolge der Jahresabschluss als eine zeitraumbezogene Rechnung einen korrekten und mit den Vorjahren vergleichbaren Gewinn ermitteln soll.
Beispiel
Grundsatz der Periodenabgrenzung
Bilanzierendes Unternehmen
Ein Unternehmen nimmt im Dezember des Geschäftsjahrs 01 eine Unternehmensberatung für netto 10.000 Euro in Anspruch (wir ignorieren hier die Umsatzsteuer).
Die Unternehmensberatung stellt die dazugehörige Rechnung für ihre Dienstleistung im Januar des darauffolgenden Jahres 02 und das Unternehmen bezahlt die Rechnung im Februar.
In der zeitlichen Übersicht:
Der Grundsatz der Periodenabgrenzung besagt, dass der Aufwand (die Kosten für die Unternehmensberatung) noch im Dezember bzw. im Jahresabschluss 01 berücksichtigt werden muss (indem die Rechnung noch in das alte Jahre gebucht oder eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen gebildet wird.)
Nur dadurch ergibt sich auch ein Überblick über die Schulden des Unternehmens.
Einnahmen-Überschuss-Rechner
Im Gegensatz dazu würde bei einem Gewerbetreibenden, der zum Beispiel als Kleingewerbetreibender aufgrund mangelnder Kaufmannseigenschaft nicht bilanzieren muss, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung führt, erst die Zahlung in 02 verbucht werden.
Gegenüberstellung
Wenn der obige Geschäftsvorfall der einzige wäre, würde das bilanzierende Unternehmen im Jahr 01 nur den Aufwand von 10.000 Euro und eine gleich hohe Verbindlichkeit (oder Rückstellung) buchen; der Verlust im Jahr 01 wäre 10.000 Euro.
Im Jahr 02 würde ein Ergebnis von 0 entstehen, mit der Zahlung von 10.000 Euro wird nur die Schuld beglichen.
Der Einnahmen-Überschuss-Rechner hingegen hat in 01 einen Gewinn von 0 und in 02 einen Verlust von 10.000 Euro.
Periodisierung bei Erträgen
Analog verhält es sich im Falle der Bilanzierung bei den Erträgen: ein Umsatz bzw. Ertrag wird verbucht, wenn die Lieferung erfolgt oder die Leistung erbracht wurde – und nicht erst, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Auch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP bzw. PRAP) sind eine Auswirkung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung.
Selbsttest: Periodenabgrenzung
Aufgabe: Periodenabgrenzung – Mietvorauszahlung
Ein Unternehmen zahlt am 1. November 01 eine Jahresmiete von 24.000 € im Voraus für den Zeitraum 1. November 01 bis 31. Oktober 02 (12 Monate).
(a) Welcher Mietbetrag ist als Aufwand im Geschäftsjahr 01 zu erfassen?
(b) Welcher Betrag ist als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) zum 31. Dezember 01 zu bilanzieren?
Monatsmiete: 24.000 € ÷ 12 = 2.000 €
a) Mietaufwand Geschäftsjahr 01 (November + Dezember = 2 Monate):
2 × 2.000 € = 4.000 €
b) ARAP zum 31. Dezember 01 (Januar bis Oktober 02 = 10 Monate):
10 × 2.000 € = 20.000 €
Der ARAP von 20.000 € stellt einen Aufwand dar, der zwar bereits im Jahr 01 bezahlt, aber wirtschaftlich erst im Jahr 02 anfällt — er wird daher periodengerecht ins Jahr 02 abgegrenzt.