Aktiva
Definition
Das Vermögen eines Unternehmens ist die Summe aller Vermögensgegenstände (zum Beispiel Maschinen, Vorräte, Geldbestände), die in der Bilanz ausgewiesen werden.
Man bezeichnet das Vermögen bzw. die einzelnen Vermögensgegenstände auch als Aktiva – und die linke Seite der Bilanz, auf der sie aufgelistet werden, entsprechend als Aktivaseite oder Aktivseite.
Sie zeigt die Mittelverwendung (Worin wurde investiert?) an.
Alternative Begriffe: Aktivposten, Aktivvermögen, Assets, Firmenvermögen, Gesamtvermögen, Geschäftsvermögen.
Aktiva in der Bilanzgliederung
| AKTIVA | Betrag (€) |
| A. Anlagevermögen | — |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | — |
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | — |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | — |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | — |
| 4. geleistete Anzahlungen | — |
| II. Sachanlagen | — |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | — |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | — |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | — |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | — |
| III. Finanzanlagen | — |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | — |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | — |
| 3. Beteiligungen | — |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | — |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | — |
| 6. sonstige Ausleihungen | — |
| B. Umlaufvermögen | — |
| I. Vorräte | — |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | — |
| 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | — |
| 3. fertige Erzeugnisse und Waren | — |
| 4. geleistete Anzahlungen | — |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | — |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | — |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | — |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | — |
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | — |
| III. Wertpapiere | — |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | — |
| 2. sonstige Wertpapiere | — |
| IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | — |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | — |
| D. Aktive latente Steuern | — |
| E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | — |
Erläuterung
Das Vermögen eines Unternehmens wird insbesondere unterteilt in
- Anlagevermögen (das wie zum Beispiel Maschinen oder Gebäude längerfristig im Unternehmen genutzt werden soll) und
- Umlaufvermögen (das wie zum Beispiel Vorräte kurzfristig umgeschlagen werden soll).
Die Gliederung der Aktivaseite erfolgt nach Liquiditätsnähe: "je näher am Geld" der Bilanzposten, "desto weiter unten" in der Bilanz.
Während oben das Anlagevermögen weit davon entfernt ist, zu Geld zu werden, nähert man sich im Umlaufvermögen über die Vorräte und die aus deren Verkauf resultierenden Forderungen (Rechnungen) dem Geld in Form von Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks.
Die Aktivseite der Bilanz nimmt zudem weitere Posten auf, die keine (einzeln veräußerbare) Vermögensgegenstände sind:
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten,
- Aktive latente Steuern sowie
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Das Vermögen eines Unternehmens im Sinne eines Buchvermögens entspricht der Bilanzsumme.
Dem stehen auf der Passivaseite der Bilanz die Schulden und das Eigenkapital gegenüber.
Vermögen vs. Reinvermögen
Vom Vermögen ist das Reinvermögen bzw. Nettovermögen zu unterscheiden: das Reinvermögen entspricht dem Vermögen abzüglich der Schulden.
Beispiel
Ein Unternehmen besitzt als einzigen Vermögensgegenstand einen PKW im Wert von 50.000 €.
Das Vermögen beträgt somit 50.000 €.
Allerdings wurde der PKW großteils kreditfinanziert. Auf der Passivaseite der Bilanz steht deshalb eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 30.000 €.
Das Reinvermögen beträgt somit 20.000 € (50.000 € Vermögen abzüglich 30.000 € Schulden).
Das Reinvermögen entspricht dem Eigenkapital.
Betriebsvermögen vs. Privatvermögen
In die Unternehmensbilanz kommt lediglich das Betriebsvermögen, nicht das private Vermögen des Unternehmers.
Was Betriebsvermögen ist, liegt teilweise in der Entscheidung des Unternehmers: so kann dieser zum Beispiel seinen (bisher privat genutzten) PC in das Betriebsvermögen des Unternehmens einbringen und bilanzieren (gewillkürtes Betriebsvermögen).