Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Definition

§ 305 BGB definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) als alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsabschluss stellt.

Hintergrund

Unternehmen wie Ladengeschäfte, Telekommunikationsfirmen oder Versicherungen schließen täglich mit Tausenden von Kunden Verträge ab; die Bedingungen der AGB sollen dabei einer Vereinheitlichung der Konditionen, Vertragsrechte und -pflichten und so weiter dienen.

Probleme

Die Vertragspartner (Käufer, Mobilfunkkunden, Versicherungsnehmer) lesen oft nicht die mehrseitigen AGB; Unternehmen könnten das ausnutzen.

Die §§ 305 ff. BGB versuchen, diese Gefahr einzudämmen:

  • Beispiel „Inhaltskontrolle“ nach § 307 BGB: erlaubt keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners;
  • Beispiel „Einbeziehungskontrolle“ nach § 305c BGB: sehr ungewöhnliche bzw. überraschende Bestimmungen werden kein Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB), Zweifel bei der Auslegung von (mehrdeutigen) AGB gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).