Definition
Die Bilanz zeigt für das Anlagevermögen lediglich die (Netto-)Buchwerte zum Jahresende und Jahresbeginn.
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Abschreibungen des Geschäftsjahrs.
Interessant sind aber auch Fragen wie:
- Wie viel wurde im Geschäftsjahr investiert? (Zugänge);
- Wie hoch sind die ursprünglich investierten Beträge? (historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten);
- Bis zu welchem Grad ist bereits abgeschrieben? (kumulierte Abschreibungen).
§ 284 Abs. 3 HGB fordert deshalb für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB davon befreit), die Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang des Jahresabschlusses darzustellen; üblicherweise erfolgt dies in einer Tabelle – dem Anlagenspiegel.
Alternative Begriffe: Anlagengitter, Anlagespiegel.
Beispiel
Die Erstellung eines Anlagespiegels soll anhand einer Zeile (das heißt anhand einer Kategorie des Anlagevermögens) dargestellt werden:
Im Januar des Geschäftsjahrs wird eine Maschine mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 € und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren erworben.
Die Abschreibung soll linear erfolgen.
Der Anfangsbestand bei den Maschinen sei hier 0, das heißt, es handelt sich um die erste gekaufte Maschine.
Die Maschine wird mit ihren Anschaffungskosten in die Spalte Zugänge eingetragen.
Anlagespiegel erstellen
Der Anlagespiegel umfasst 3 Bereiche, die üblicherweise in einer großen Tabelle nebeneinander dargestellt werden (hier aus Platzgründen untereinander).
Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
| Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| Anfangsbestand | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand | |
|---|---|---|---|---|---|
| technische Anlagen und Maschinen | 0 | 100.000 | 0 | 0 | 100.000 |
Kumulierte Abschreibung
Die Abschreibung auf die Maschine beträgt im Geschäftsjahr 20.000 € (100.000 € / 5 Jahre) und wird in die Spalte Zugänge im Bereich Kumulierte Abschreibung eingetragen.
In diesem Teil des Anlagenspiegels würden auch etwaige Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB in einer separaten Spalte (zum Beispiel eingefügt nach der Spalte "Zugänge") dargestellt werden.
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Anfangsbestand | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand | |
|---|---|---|---|---|---|
| technische Anlagen und Maschinen | 0 | 20.000 | 0 | 0 | 20.000 |
Nettobuchwerte
Zieht man die kumulierten Abschreibungen in Höhe von 20.000 € von den historischen Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 € ab, erhält man als Saldo den Nettobuchwert in Höhe von 80.000 € zum Jahresende, der mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Wert übereinstimmt.
| Nettobuchwerte | ||
| Anfangsbestand | Endbestand | |
|---|---|---|
| technische Anlagen und Maschinen | 0 | 80.000 |
Interpretation
Aus dem Anlagengitter kann man also ablesen, dass
- im Geschäftsjahr 100.000 € investiert wurden;
- über die gesamte bisherige Lebensdauer des Unternehmens 100.000 € investiert wurden;
- das Anlagevermögen bereits zu 20 % abgeschrieben ist.
Weitere Angaben
Sind in den Herstellungskosten etwaiger im Unternehmen selbst hergestellter Anlagegüter Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden (was nur unter den restriktiven Voraussetzungen des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB überhaupt möglich und deshalb eher die Ausnahme ist), ist nach § 284 Abs. 3 Satz 4 HGB für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist (zum Beispiel als Fußnote oder Davon-Vermerk).
Etwaige Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs sind nach § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB anzugeben.
Fazit
- Der Anlagenspiegel stellt die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr dar und ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften im Anhang Pflicht (§ 284 Abs. 3 HGB).
- Er gliedert sich in drei Bereiche: historische Anschaffungs-/Herstellungskosten, kumulierte Abschreibungen und Nettobuchwerte.
- Nettobuchwert = historische AK/HK − kumulierte Abschreibungen — dieser Wert stimmt mit dem Bilanzausweis überein.
- Aus dem Anlagenspiegel lässt sich ablesen: wie viel im Geschäftsjahr investiert wurde (Zugänge), zu welchem Grad das AV bereits abgeschrieben ist und wie hoch die ursprünglichen Gesamtkosten waren.
Selbsttest: Anlagenspiegel
Aufgabe: Anlagenspiegel erstellen
Die F-GmbH (mittelgroß) kauft am 1. Januar 01 eine Maschine für netto 60.000 €. Die Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre, Abschreibung erfolgt linear. Anfangsbestand der historischen AK und der kumulierten Abschreibungen beträgt jeweils 0.
Stellen Sie für das Geschäftsjahr 01 die drei Bereiche des Anlagenspiegels dar:
a) Historische Anschaffungskosten
b) Kumulierte Abschreibungen
c) Nettobuchwerte
Jährliche AfA: 60.000 € ÷ 4 Jahre = 15.000 €
a) Historische Anschaffungskosten:
| Anfangsbestand | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand |
|---|---|---|---|---|
| 0 € | 60.000 € | 0 € | 0 € | 60.000 € |
b) Kumulierte Abschreibungen:
| Anfangsbestand | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand |
|---|---|---|---|---|
| 0 € | 15.000 € | 0 € | 0 € | 15.000 € |
c) Nettobuchwerte:
| Anfangsbestand | Endbestand |
|---|---|
| 0 € | 45.000 € |
Nettobuchwert = 60.000 € − 15.000 € = 45.000 € (stimmt mit dem Bilanzausweis überein).